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Mehr als 60 % der Mitglieder der GEW sind Beamtinnen und Beamte

Die gewerkschaftliche Interessenvertretung für Beamtinnen und Beamte wird durch das Grundgesetz Artikel 9 und durch das Beamtenstatusgesetz § 52 garantiert. Das Klischee, dass Beamtinnen und Beamte nicht in einer Gewerkschaft sein dürfen, ist nicht mehr als ein Klischee.

Auch wenn es nicht jedem gefallen mag: Der Beamtenstatus ist für die GEW kein Neuland. Als bundesweit größte Interessenvertretung im Bildungsbereich sind von unseren rund 280.000 Mitgliedern über die Hälfte verbeamtet. Bei den Lehrkräften liegt dieser Anteil sogar weitaus höher. Nur eine starke GEW kann gute Tarif- und Besoldungsbedingungen aushandeln.

Beamtinnen und Beamte profitieren vor allem vom GEW-Rechtsschutz, denn:
Die Statistiken des DGB zeigen, dass verbeamtete Mitglieder häufiger Rechtsbeistand benötigen.

Ganz konkret lassen sich Beamtinnen und Beamte beispielsweise immer wieder zu folgenden Problemen rechtlich durch die GEW beraten und helfen:

  • Was tun bei nicht rechtzeitig erfolgter, aber notwendiger Beurteilung?
  • Wie kann ich gegen eine ungerechtfertigt schlechte Beurteilung vorgehen?
  • Wie verhalte ich mich bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde?
  • Kann ich gegen die Ablehnung des Sabbatical-Jahres vorgehen?
  • Wie errechnet sich meine Pension?
  • Wie kann und muss ich auf Probleme während meiner Probezeit reagieren?
  • Ist die Höhe meiner Besoldung korrekt?
  • Wie muss ich mich bei Disziplinarmaßenahmen verhalten?
  • Was kann ich tun gegen zu viele Abordnungen?

Die GEW Thüringen ist mit der Landesrechtsstelle und ihren ehrenamtlichen Rechtsschutzbeauftragten bestens aufgestellt, um ihre Mitglieder kompetent zu betreuen.

Aktuelle Termine der Verbeamtungen (incl. Orte und Zeiten) in allen fünf Schulamtsbereichen und weitere Informationen zum Thema Beamtinnen und Beamte finden Sie hier.