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Kommentar der GEW Thüringen zur versuchten Kurzarbeit in Kindergärten

Keine Haushaltssanierung zu Lasten der Sozialversicherung!

Für uns war seit Wochen klar, dass die Kita-Schließungen keine Kurzarbeit für die Erzieher*innen begründeten. Und nun äußert sich auch die Arbeitsagentur in dieser Richtung und will entsprechende Anträge ablehnen.

Quelle: pixabay - CC3 - Gerd Altmann

Das Bildungsministerium hatte in einem Schreiben an Kommunen und Verbände auf die Möglichkeit der Kurzarbeit hingewiesen, was wiederum einige Kommunen entweder selbst zum Anlass nahmen, Erzieher*innen an Kindergärten in Kurzarbeit zu schicken oder das den freien Trägern nahe legten. Schon frühzeitig äußerten wir als GEW Thüringen daran Kritik und verwiesen auf den Kindergarten-Pakt und die Erstattung der durch Corona anfallenden Kosten durch das Land. 

Nun hat sich auch die Arbeitsagentur in einem Beitrag der Thüringer Allgemeine vom 14.05.2020 zu Wort gemeldet und erklärt den Kommunen und Trägern (und auch dem Bildungsministerium): Voraussetzung für Kurzarbeit ist, dass zu einem erheblichen Arbeitsausfall ein erheblicher Entgeltausfall hinzukommen müsse. Im Zuge des Kita-Paktes, durch den die Elternbeiträge erstattet und die Landesbeiträge weiter ungekürzt gezahlt werden,

„sollen Kommunen das Personal in den Eigenbetrieben weiter bezahlen und auch die freien Träger in die Lage versetzt werden, ihr Personal weiter zu bezahlen“,

sagt ein Sprecher der für Thüringen zuständigen Regionaldirektion in Halle. Liegen die Voraussetzungen für die Genehmigung von Kurzarbeit also nicht vor, seien

„entsprechende Anträge und Anzeigen abzulehnen“.

Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
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99096 Erfurt
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Mobil:  01573 336 02 98