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Kein Verbot der E-Mail-Versendung an Mitarbeiter von außen

Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat am 10.09.2003 entschieden, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verbieten kann, von einem externen Rechner E-Mails an andere Mitarbeiter zu senden.

Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat am 10.09.2003, Az. 3 Ca 230/03 entschieden, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verbieten kann, von einem externen Rechner E-Mails an andere Mitarbeiter zu senden. Dies gilt auch unabhängig vom Inhalt der E-Mails. 
Bei dem Verfahren ging es um zwei E-Mails, die außerhalb der Arbeitszeit verfasst und privat an alle Mitarbeiter verschickt worden waren. Es wurde dabei auf die Website der Gewerkschaftsbetriebsgruppe verwiesen. Der Arbeitgeber mahnte die Arbeitnehmer ab, mit der Begründung, es liege eine unerlaubte Nutzung der Firmeninfrastruktur vor. Dem folgte das Gericht nicht, denn es sah ein Verhalten der Arbeitnehmer als keinen Pflichtverstoß an


Entnommen aus: Internet und E-Mail Neue Medien im Betrieb
herausgegeben durch den DGB-Bundesvorstand