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Infoblatt Nr. 2/2016 der Landesrechtsstelle nun online verfügbar

Antragsgebundene Höhergruppierung für Beschäftigte des kommunalen Sozial-und Erziehungsdienstes

Für die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst haben die Tarifvertragsparteien wesentliche Teile der Entgeltordnung am 30. September 2015 neu vereinbart. Für die von diesem Tarifvertrag erfassten Arbeitnehmer*innen ist mit der neuen Entgeltordnung, die rückwirkend zum 01.07.2015 in Kraft getreten ist, eine Überleitung bzw. Höhergruppierung verbunden.

Eine Übersicht über die geänderten Eingrup-pierungen geben das TVöD-Tarifinfo Nr. 09/2015 vom Oktober 2015 als auch das Info der GEW Thüringen „Geänderte Eingruppierung im Bereich des kommunalen Sozial- und Erziehungsdienstes“:

Antrags-und termingebundene Höhergruppierung

  • Die neue Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe (= Höhergruppierung) erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag des/der Betroffenen, der bis zum ...
  • ... 

 

Das gesamte Informationsblatt der Rechtsstelle können Mitglieder der GEW Thüringen als pdf anschauen und herunterladen. Sie finden das Dokument in der rechten Spalte.