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Infoblatt 13/2017 der Landesrechtsstelle nun online

Die korrigierende Rückgruppierung

Bei der korrigierenden Rückgruppierung handelt es sich um die Abänderung der Vergütung für die Vergangenheit und für die Zukunft, nachdem der Arbeitgeber festgestellt hat, dass er in der Vergangenheit die Vergütung aufgrund mangelnder Sorgfalt oder Irrtums nicht korrekt bestimmt hat.

Eingruppierung im öffentlichen Dienst

Beschäftigte im öffentlichen Dienst verfügen in der Regel über einen ... Hieraus folgt, dass eine ...

Darlegungs- und Beweislast

Der Arbeitgeber hat die objektive ... 

Umsetzung der Korrektur

Die Korrektur der Eingruppierung darf ...

Beteiligung des Personalrates

Der Personalrat hat bei der Rückgruppierung von Angestellten ... 

Überprüfung durch die GEW-Landesrechtsstelle

Wir empfehlen GEW-Mitgliedern, eine korrigierende Rückgruppierung einer sorgfältigen rechtlichen Überprüfung zu unterziehen und dazu die Hilfe der GEW-Rechtsschutzbeauftragten sowie der GEW-Landesrechtsschutzstelle in Anspruch zu nehmen.

 

Das vollständige Informationsblatt der Rechtsstelle können Sie als GEW-Mitglied in der rechten Spalte herunterladen.

Kontakt
Heike Schiecke
Diplomjuristin
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 50

Telefonische Sprechzeiten:
Nachdem Sie sich an die/den Rechtsschutzbeauftragten Ihres Kreis- oder Betriebsverbandes gewandt haben (hier geht es zur Online-Rechtsanfrage) und diese/r Ihr Anliegen nicht klären konnte, können Sie die Rechtsstelle der GEW Thüringen Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr telefonisch kontaktieren.