Zum Inhalt springen

GEW Thüringen fordert Transparenz und Einhaltung ihrer Forderungen bei der Novellierung des Schulgesetzes zu einem inklusiven Bildungsgesetz

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im inzwischen zwei Jahre alten Koalitionsvertrag der rot-rot-grünen Landesregierung heißt es im Kapitel Schule u.a.:

  • „Das Thüringer Schulgesetz und das Förderschulgesetz sollen zu einem inklusiven Schulgesetz zusammengeführt werden, um die personellen, sächlichen und räumlichen Rahmenbedingungen für inklusive Schulen weiter zu verbessern und Entwicklungsperspektiven für Förderschulen zu beschreiben.“

Mit Spannung erwarten wir, wie das Bildungsministerium sich die Ausgestaltung dieses neuen Schulgesetzes vorstellt und wie die im Bildungswesen Beschäftigten in den Diskussionsprozess einbezogen werden sollen. Es gibt offenbar Arbeitskreise zu verschiedenen Themen, deren Ergebnisse mehr oder weniger zufällig bekannt werden, so z. B. das Eckpunktepapier des Beirats Inklusion, welches zu mehr Verwirrung als Aufklärung beigetragen hat. 

Im Koalitionsvertrag heißt es weiter:

  • „Schritt für Schritt soll durch multiprofessionelle Teams (Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Sonderpädagogik, Lehrkräfte) an Schulen,die Umsetzung der Inklusionsziele in Thüringen unterstützt werden. Die Grundlage hierfür bildet der Entwicklungsplan Inklusion. Auf der Grundlage des „EntwicklungsplanInklusion“ werden wir eine „Qualitätsoffensive Inklusion“ starten. Dazu gehört, die Ausbildungskapazitäten in Thüringen im Bereich Lehramt Förderschulen und Sonderpädagogische Fachkräfte auszubauen.“

Wohlklingende Ziele, von denen bislang jedoch kaum welche umgesetzt sind. Die GEW Thüringen stellt hingegen fest, dass die Belastung der Kolleginnen undKollegen stetig steigt, mit zunehmend sichtbaren Folgen für ihre Gesundheit und schwierigen Bedingungen für die inklusiv zu beschulenden Kinder und Jugendlichen.

Werden mit der Novellierung des Schulgesetzes nicht auch die personellen und materiellen Bedingungen an den Schulen angepasst, kann die GEW Thüringen dem neuen Gesetz so nicht zustimmen.

Alle am Prozess der Gesetzgebung Beteiligten müssen akzeptieren, dass nicht jedes Kind inklusiv beschult werden kann und muss. Deshalb ergeben sich vor der Novellierung ergänzende, wichtige Forderungen:

  • Schulen müssen eigenverantwortlich über ihren Weg zur Inklusion entscheiden können.
  • Neben der Begutachtung des Kindes müssen auch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer besser in die Entscheidung zukünftiger Beschulungswege einbezogen werden.
  • Die Förderzentren müssen als Schulen erhalten bleiben und den Eltern bei entsprechender Beratung die Wahlmöglichkeit für ihr Kind juristisch zugesichert werden.

Die GEW hat wiederholt an ihre zuletzt von der Landesvertreterversammlung 2014 beschlossenen zehn Gelingensbedingungen für den Gemeinsamen Unterricht erinnert. Nun müssen endlich auch diese Forderungen umgesetzt werden, erst dann kann das Gesetz eingebracht werden.

Am 18.10.16 war der Presse zu entnehmen, dass das neue Schulgesetz jetzt „in Klausur“ geht und Mitte November dem Beirat „Inklusive Bildung“ vorgelegt werden soll. Das reicht jedoch aus unserer Sicht nicht aus, denn es geht beim Schulgesetz ja um weit mehr.

Neben der engeren Diskussion um Inklusion ist der GEW Thüringen die Ausgestaltung der rhythmisierten Ganztagsschule ein besonderes Anliegen. Erste Gespräche mit dem Bildungsministerium dazu finden bereits statt. Ziel muss sein, flächendeckend und über den Grundschulbereich hinaus, Bedingungen zur Entwicklung der Ganztagsschule zu schaffen.

Wir fordern deshalb das Bildungsministerium auf, seine Vorstellungen zur Schulgesetznovelle endlich auf den Tisch zu legen und in einem transparenten Prozess mit allen am Bildungswesen Beteiligten offen zu diskutieren und insbesondere auf die Meinung der Pädagoginnen und Pädagogen zu hören. Damit das neue Schulgesetz kein Fehlstart wird, bedarf es eines breiten gesellschaftlichen Konsenses.

Freundliche Grüße

Kathrin Vitzthum
Landesvorsitzende

Kontakt
Kathrin Vitzthum
Landesvorsitzende
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 12 (Sekretariat)
Kathrin Vitzthum