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GEW Thüringen erringt großen Erfolg für angestellte Fachleiter*innen

Höhergruppierung für angestellte Fachleiter*innen am Studienseminar gerichtlich durchgesetzt

Mit der Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes (ThürBesG) zum 1.10.2011 hat der Thüringer Gesetzgeber die Besoldungsämter der Fachleiter*innen in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern (A 14 Seminarrektor für das Lehramt an Regelschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen und A 13 Seminarschulrat für das Lehramt an Grundschulen) ersatzlos aus der Besoldungsordnung gestrichen.

Somit wurde vielen bereits langjährig tätigen Fachleiter*innen die Chance auf Beförderung bzw. Höhergruppierung dauerhaft genommen. Hiergegen hat die GEW-Landesrechtsstelle eine Reihe von rechtlichen Fragen auf den Gerichtsweg gebracht.

Fachleiter*innen sind sowohl als Beamt*innen als auch als tarifbeschäftigte Angestellte in der 2. Phase der Lehrerbildung tätig.

Für angestellte Fachleiter*innen, die bereits vor der Gesetzesänderung vom 1.10.2011 „bis auf Widerruf“ oder immer befristet beauftragt tätig waren, können wir Erfolg vermelden.

Das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) hat mit Urteil vom 28.5.2015 festgestellt, dass ...

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Kontakt
Heike Schiecke
Diplomjuristin
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 50

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Nachdem Sie sich an die/den Rechtsschutzbeauftragten Ihres Kreis- oder Betriebsverbandes gewandt haben (hier geht es zur Online-Rechtsanfrage) und diese/r Ihr Anliegen nicht klären konnte, können Sie die Rechtsstelle der GEW Thüringen Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr telefonisch kontaktieren.