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GEW setzt sich für faire Eingruppierung ein

GEW-Information zur Eingruppierung der kommunal angestellten Erzieher*innen nach Tarifvertrag Land (TV-L)

Die GEW Thüringen hat von Beginn der Hortüberführung an die arbeitnehmergerechte Eingruppierung problematisiert. Nach derzeitigem Kenntnisstand sollen jedoch verschiedene Abschlüsse nicht für eine Eingruppierung in die E8 anerkannt werden, stattdessen gilt dann die E5.

Wir sind deshalb mit dem Ministerium in ständigem Kontakt. Es gilt, die Interessen der Arbeitnehmer*innen zu wahren.

Für die GEW Thüringen ist die aufgeführte Aufzählung der bereits geklärten Gruppen, die in die E8 eingruppiert werden sollen, keine abschließende Liste. Sie ist und sollte erweiterbar sein, vor allem auf die Personen, die einen pädagogischen Hochschulabschluss besitzen.

Unsere GEW Forderung lautet daher: Die pädagogischen Hochschulabschlüsse sind bei der Überführung in die E8 anzuerkennen! Zudem fordern wir eine Einzelfallprüfung bei der beabsichtigen Eingruppierung und bei fehlender Qualifikation entsprechende Qualifizierungsangebote für Nicht-Fachkräfte.

Detailierte Informationen finden GEW-Mitglieder als Download (rechts). Dort gibt es ebenfalls einen Aushang für Ihre Einrichtung.

Wer Mitglied in der GEW ist, kann seine Eingruppierung durch die Rechtsstelle überprüfen lassen und dadurch ggf. verbessern.

Wir kennen die juristischen und formalen Hürden und werden versuchen, bestmögliche tarifrechtliche Bedingungen für unsere Mitglieder zu erstreiten. GEW-Mitgliedschaft zahlt sich aus.

Deshalb hier gleich Mitglied werden.

Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 54
Mobil:  01573 336 02 98