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GEW-Erfolg beim Gute-Kita-Gesetz

GEW fordert QUALITÄT - Ministerium liefert ERSTE MAßNAHMEN

Das Bundesgesetz zur Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“) trat zum 1. Januar 2019 in Kraft. Die Bundesländer – und so auch Thüringen – vereinbaren mit dem Bund, in welchen Bereichen sie Qualitätsverbesserungen umsetzen wollen.

Am 19. Februar fand ein zweites Gespräch des Thüringer Bildungsministeriums mit den Gewerkschaften, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, dem Städte- und Gemeindebund und der Landeselternvertretung statt.

In diesem Gespräch legte das Ministerium offen, welche Maßnahmen sie mit dem Bund vereinbaren wollen:

  • Personalschlüsselverbesserung bei den 4 - 5 Jährigen auf 1:14 (derzeit 1:16) ab 2020
  • Erhöhung der mittelbaren pädagogischen Arbeitzeit und der Ausfallzeiten auf dann 28 % (derzeit 25 %) ab 2020
  • Modellprojekt multiprofessionelle Teams in Brennpunktkitas
  • Modellprojekt “Praxisintegrierte Ausbildung” an 3 Thüringer Fachschulen ab dem Schuljahr 2019/2020
  • Einführung eines weiteren beitragsfreien Kitajahres ab 01.08.2020

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist damit bei den “echten” Qualitätsverbesserungsmaßnahmen der Argumentation der GEW gefolgt.

 

Das ist ein toller Erfolg. Zumal wir bei dem Gespräch die Zusage des Ministers erhielten, dass es sich hierbei nur um erste Schritte handelt. Der Personalschlüssel wird in den nächsten Jahren weiterentwickelt. Es wird diesbezüglich einen weiteren Termin noch vor der Sommerpause geben.

Sie möchten diesbezüglich mehr wissen?

Dann wäre die GEW-Arbeitsgruppe Kita und Kita-Leiter*innen vielleicht etwas für Sie. Dort tauschen wir uns regelmäßig über solche Themen aus: planen Aktionen, bereiten Stellungnahmen vor und diskutieren mögliche Auswirkungen. Bei Interesse an der Arbeitsgruppe können Sie sich bei Nadine Hübener melden.