Zum Inhalt springen

Gesund bleiben am Arbeitsplatz: Das Potential des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Zur Durchführung des BEM sind alle Arbeitgeber nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX verpflichtet . BEM gilt für alle Beschäftigten und Beamten die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen, wiederholt arbeitsunfähig waren oder die Arbeitsunfähigkeit noch besteht. Der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung (SBV) sind aktiv am Prozess beteiligt und wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach § 84 Abs. 2 SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt.

Das Ziel des BEM ist es, die Prävention, die Rehabilitation und die Integration in einer sinnvollen und effektiven Struktur miteinander zu vernetzen und deren Ergebnisse messbar zu machen. Das BEM leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Gestaltung einer menschengerechten Arbeit.

  • Das BEM Verfahren kann nach folgenden Kriterien ablaufen:

Einleitung des Verfahrens durch die Erfassung des betroffenen Personenkreises

--> Einholung der Zustimmung und Einwilligung beim Beschäftigten, am BEM-Verfahren teilzunehmen

--> Situationsanalyse / Klärungsphase (Sondierung zur Arbeitsunfähigkeit)

--> Maßnahmenentwicklung und -durchführung

--> Begleitung vereinbarter Maßnahmen

--> Überprüfung der Wirksamkeit im Einzelfall und allgemein

--> Abschluss des BEM-Verfahrens

Das BEM beruht auf den Prinzipien der Freiwilligkeit, des Dialogs und Konsens mit allen Beteiligten. Es erfordert für das Gelingen des BEM Teamarbeit und sollte im Dialog mit allen Beteiligten entwickelt, den betrieblichen Bedingungen und Möglichkeiten angepasst und entsprechend umgesetzt werden. BEM umfasst alle Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen, die zur Überwindung von Arbeitsunfähigkeit, zur Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit und zum Erhalt des Arbeitsplatzes erforderlich sind. Die Durchführung des BEM, die Offenbarung sensibler Daten oder die Hinzuziehung weiterer Experten bedarf immer der Zustimmung des Einverständnisses des Beschäftigten.

Für die zu schützenden und sensiblen Gesprächsinhalte über den individuellen Gesundheitszustand ist ein Personenkreis zuständig, der entsprechend § 203 StGB (Strafgesetzbuch) und/oder § 6 ThürDSG (Thüringer Datenschutzgesetz) zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.  Jede Weitergabe der Daten bzw. Hinzuziehung von Dritten (intern/extern) bedarf immer der Zustimmung des Beschäftigten.

Um wirksame Maßnahmen für das BEM zu entwickeln, ist ein möglichst genaues Bild vom Gesundheitszustand der Beschäftigten, von den Arbeitsbelastungen und deren möglichen Ursachen erforderlich. Verschiedene Instrumente und Verfahren helfen, die Belastungs- und Gesundheitssituation abzubilden, eine Problemdiagnose zu erstellen und Lösungswege zu entwickeln. Es verbindet den Ansatz der Risikoreduktion mit dem des Ausbaus von Schutzfaktoren und Gesundheitspotentialen. 

In den partizipativen Prozessen mit den Beschäftigten können weitere interne und externe Experten wie z. B.

  • Führungskräfte,
  • Betriebsärzte,
  • die Arbeitssicherheit,
  • die örtliche Servicestelle der Rententräger,
  • die Krankenkasse, und
  • der Integrationsfachdienst

hinzugezogen werden.

Das BEM umfasst verhaltens- als auch verhältnisorientierte Maßnahmen:

  • Sozialberatung,
  • begleitende Hilfen,
  • arbeitsplatzbezogene Maßnahmen,
  • Antrag Schwerbehinderung,
  • Antrag Rehabilitation,
  • Betriebsarzt,
  • externe Sozialberatung,
  • Arbeitsplatzbegehung,
  • Coaching,
  • Mitarbeitergespräche.

Die Ausgestaltung des BEM schlägt sich in der Rechtsprechung und in den Publikationen immer mehr nieder. So werden Themen behandelt wie z. B

  • Arbeitsgerichte konkretisieren BEM-Anforderungen,
  • Kein Rechtsanwalt beim BEM,
  • Muss der Arbeitgeber das im BEM gefundene Ergebnis umsetzen?
  • Präventionsverfahren und Schwerbehinderung,
  • 7 Rechtstipps zur Eingliederung Erkrankter.
Weiterführende Literatur:
Beyer, Christoph; Wallmann, Petra; Wielan, Christina (2015). Hrg.: Landschaftsverband Rheinland - LVR-Integrationsamt. Handlungsempfehlung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement. Münster. 5. akt. Auflage
Das Buch kann auch als pdf heruntergeladen werden: www.gew-thueringen.de/gesundheit
Martina Schrader