In der Corona-Pandemie haben Eltern häufiger die Betreuung ihres kranken Kindes sicherzustellen. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz vom 29.10.2020 erweitert der Gesetzgeber einmalig für das Jahr 2020 den Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes nach § 45 SGB V für GKV-Versicherte.