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Einschätzung: Zukunftsorientierte Personalvertretung sieht anders aus!

Der Entwurf zur Novelle des Thüringer Personalvertretungsgesetzes (ThürPersVG) steht kurz vor Einbringung in den Landtag. Wer erwartet hat, dass die Versprechen des Koalitionsvertrages eines „zukunftsorientierten Personalvertretungsrechts“ umgesetzt wird, kann von diesem Entwurf nur enttäuscht sein – zumindest was die hochschulspezifischen Regelungen betrifft.

Im Koalitionsvertrag klingt es gut: „Wir wollen das Personalvertretungsgesetz überarbeiten und für studentische Beschäftigte sowie Drittmittel-Beschäftigte weiter öffnen“1 und „dabei soll sich die Novellierung insbesondere daran orientieren, dass … Antragserfordernisse zugunsten einer obligatorischen Beteiligung abgeschafft werden …“2

Beides entspricht auch den GEWForderungen, denn es ist ein unhaltbarer Zustand, dass ein großer Teil der an Hochschulen Beschäftigten entweder gar nicht (studentische Beschäftigte) oder in wesentlichen Fragen nur auf Antrag (drittmittelfinanzierte wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) vertreten werden. So sollte man annehmen, dass dies zu ändern für eine rot-rot-grüne Landesregierung selbstverständlich wäre. Die Realität sieht  leider anders aus:

  1. Im Entwurf zur Novelle des Thüringer Personalvertretungsgesetzes sind für drittmittelfinanzierte wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gar keine Änderungen vorgesehen. Sie sollen in allen  wesentlichen Fragen (Einstellung, Eingruppierung, Kündigung) weiterhin nur auf individuellen Antrag vom Personalrat vertreten werden. Damit wird den Personalräten die Möglichkeit genommen, die Einhaltung wesentlicher gesetzlicher Regelungen zu Gunsten dieser Gruppe zu überwachen (bspw. dass es bei Befristungen zum Zwecke der Qualifizierung auch ein Qualifizierungsziel, das in einer Qualifizierungsvereinbarung festgehalten wird, dass die Befristungsdauer zur Erreichung dieses Zieles angemessen ist und dass bei Drittmittelbefristung die Befristungsdauer der Projektlaufzeit entspricht).

    Das federführende Innenministerium begründet das Festhalten an der alten Regelung in einem Schreiben an den DGB damit, dass eine weitergehende personalvertretungsrechtliche Beteiligung von Drittmittelbeschäftigten einen unverhältnismäßigen, von den Hochschulen nicht zu leistenden Verwaltungsaufwand bedeuten würde. Nun mag es zwar zutreffen, dass es in Thüringen Universitäten gibt, deren Kanzler ihre Verwaltung nicht effizient organisiert haben – die Begründung spricht aber Hohn: Personalvertretung und Mitbestimmung erfordern immer einen Verwaltungsaufwand. Verfolgt man diese Argumentation der Landesregierung konsequent weiter, würden die Personalvertretungen ganz abgeschafft. 
  2. Im Entwurf gibt es zwar eine Änderung für studentische Beschäftigte, jedoch ist sie nur kosmetischer Natur: sie sollen künftig als Beschäftigte im Sinne des Gesetzes gelten. Aber: Wahlrecht sollen sie nicht erhalten, weder  passives noch aktives. Und bei wesentlichen Angelegenheiten können sie nur bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten und außerdem nur antragsgebunden vom Personalrat vertreten werden. So wird die beabsichtigte Änderung den betroffenen Beschäftigten kaum etwas bringen.

    Durch den Entzug des Wahlrechts wird ihnen außerdem die Möglichkeit genommen, sich selber zu vertreten. Zur GEW-Forderung nach einem eigenen Personalrat schreibt das Innenministerium an den DGB, dass eine derartige Regelung in keinem anderen Bundesland existiere. Womit es seine eigene Inkompetenz unterstreicht. Oder ist Berlin etwa kein Bundesland? Dort haben sich Personalräte studentischer Beschäftigter – gemeinsam mit einem Tarifvertrag für diese Beschäftigtengruppe – seit Jahren bewährt. 

Aus Sicht eines Hochschulpersonalrats ist der Gesetzentwurf mehr als enttäuschend. Wir erwarten daher deutliche Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.


1 – Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD,BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Erfurt 2014, S.50.
2 – ebd., S. 91.

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Thomas Hoffmann
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Thomas Hoffmann