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Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte darüber zu befinden, ob die sogenannte „Topfwirtschaft“ im dienstrechtlichen Sinne verfassungsgemäß ist.

In dem Zusammenhang war die Frage zu beantworten, ob die Dienstpostenbündelung (gebündelte Dienstpostenbewertung) gegen das Grundgesetz Art. 33 GG verstößt.

Mit Beschluss des BVerfG vom 16.12.2015 – BvR 1958/13, deren ausführliche Begründung am 28.1.2016 veröffentlicht wurde, hat das BVerfG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Dienstpostenbündelung weiter konkretisiert. ...

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Diplomjuristin
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