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Ein Bundesland – ein Bildungsplan – ein Kita-Gesetz … aber viele unterschiedliche Entlohnungen

Die GEW Thüringen führte am 05. Oktober 2016 eine Pressekonferenz durch, um die Kampagne „Tariflohn für Alle!“ vorzustellen. Dabei wurde unter anderem erläutert, auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien die Finanzierung von Kindertagesstätten in Thüringen vorgenommen wird.

Quelle: GEW Thüringen
Quelle: GEW Thüringen

Mit dem Fokus auf die Entlohnungsbedingungen der Kita-Beschäftig­ten ist diesbezüglich festzuhalten, dass

  • Landesmittel pauschalisiert an die Wohnsitzgemeinden gezahlt werden (also unabhängig von der jeweiligen regionalen Trägerstruktur!) und zum Teil nicht zweckgebunden sind, sowie
  • die Kommunen die nach Abzug der Landesmittel und Elternbeiträge verbleibenden Kosten übernehmen müssen.

Pauschal müsste demnach die Finanzierung jeder einzelnen Kita gleich funktionieren. So ist es aber leider nicht. Denn mit den in den 90er Jahren einsetzenden Tendenzen zur Privatisierung öffentlicher Aufgaben, auch im sozialen Bereich, ging eine Entwicklung hin zu Tarifflucht (Ausstieg aus Tarif-Anbindungen) einher. Die Anzahl der Beschäftigten, auf die keine tarifvertraglichen Regelungen ange­wendet werden, nimmt dabei kontinuierlich zu.

Und da Personalkosten Betriebskosten darstellen, sinken somit auch die Lasten für die Kommunen: ein Sparmodell. Jede Kita wird – basie­rend auf den individuellen Entlohnungsbedingungen des Trägers – unterschiedlich hoch finanziert. Die Leittragenden sind die Beschäf­tigten, die nun bei gleicher Arbeit sehr unterschiedlich und deutlich unter dem Niveau des öffentlichen Dienstes bezahlt werden. 

Die GEW Thüringen fordert „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“. Das bedeutet für den Bereich der Kindertagesbetreuung „Tariflohn für Alle!“. Die GEW Thüringen nimmt die rot-rot-grüne Koalition beim Wort: „Wir werden mit den Sozialpartnern Wege beraten und unterstüt­zen, welche guten und tarifvertraglich geregelten Arbeitsbedingun­gen (Grundlage ist der TVöD) flächendeckend zur Geltung verhelfen.“ (Koalitionsvertrag, S. 45)

Zurzeit wird Thüringer Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege (Kita-Gesetz) novelliert. Im Zuge dieser Kita-Gesetz-Novellierung for­dert die GEW Thüringen den Landesgesetzgeber auf, das Gesetz um eine Tariftreueklausel zu erweitern und finanziell zu untersetzen. So würde die Kolation ihrem Anspruch nach einer flächendeckenden Anwendung des TVöD nachkommen.

Bildungsministerin Dr. Birgit Klaubert (Die Linke) kündigte im Zuge unserer Pressekonferenz für Januar einen „Tarifdialog Kita“ an. Dabei soll mit den Sozialpartnern und dem Gemeinde- und Städ­tebund die Lohnfrage diskutiert und weitere Schritte beraten wer­den. In Vorbereitung dieses Tarifdialogs ist und wird die GEW Thüringen mit den Frak­tionen, zuständigen Ministerien und den Vertreter*innen aus Städten und Gemein­den ins Gespräch kommen. 

Euer Engagement, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss sicht­bar sein. Zeigt, dass ihr es nicht länger hinnehmt, mit Billiglöh­nen abgespeist zu werden. Informiert Euch über die Kampagne, beteiligt Euch an Aktionen, benutzt das Kampagnenmaterial, um mit Euren Kolleg*innen ins Gespräch zu kommen! Das findet Ihr alles hier: www.gew-de/tariflohn-fuer-alle
Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 54
Mobil:  01573 336 02 98
Nadine Hübener