Wie der Name es schon sagt: Es ist eine Rahmendienstvereinbarung. Das heißt:
- Die Rahmendienstvereinbarung bietet die Grundlage für mögliche Dienstvereinbarungen oder Vereinbarungen an den Dienststellen( z. B. Schulamt oder Schulen) zur weiteren Ausgestaltung des Gesundheitsmanagements.
- Die Rahmendienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten im Geschäftsbereich des TMBJS.
Die Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement basiert auf 3 Säulen:
Gesundheitsmanagement |
---|
Arbeitsschutz | Integratives Personalmanagement/Betriebliches Eingliederungsmanagement | Gesundheitsförderung |
Der Arbeitsschutz dient der Senkung des Risikos arbeitsbedingter Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen sowie der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. | Das integrative Personalmanagement dient der Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit durch Personalplanung. Das BEM soll drohender Arbeitsunfähigkeit vorbeugen bzw. unterstützt die Überwindung von Arbeitsunfähigkeit, dient somit der Vermeidung von Fehlzeiten und fördert die Reintegration von kranken Menschen. | Die Gesundheitsförderung als ein komplexer Prozess verbessert mit verschiedenen Maßnahmen die Gesundheit des Einzelnen bzw. die Gesundheit der Organisation. |
Jede dieser Säulen bietet Ausgestaltungsmöglichkeiten und Handlungsspielräume für alle handelnden Personen, d.h. konkret:
Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz durch gesetzliche Grundlagen wie: - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Mutterschutzgesetz
- Bildschirmarbeitsverordnung
- Antistressgesetz
- Gefährdungsbeurteilung
- SGB IX, SGB V, SGB VII
- Thüringer Personalvertretungsgesetz
| - Abwendung von Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit
- Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit durch entsprechend gute Personalplanung
- Verpflichtung des Arbeitgebers, langzeiterkrankten Beschäftigten Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Prävention anzubieten, um drohender Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen bzw. diese zu überwinden (nach § 84 (2) SGB IX) = Betriebliches Eingliederungsmanagement
| Erhaltung und Stärkung des Gesundheitszustandes und der Arbeitszufriedenheit 1. Verhältnisprävention: - alters- und alternsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
- Arbeitsorganisation
- Qualifiziertes Personalführungsverhalten
- Aufbau von Netzwerken
2. Verhaltensprävention: - Gesundheitsfördernde Maßnahmen (Stimmbildung, sportliche Angebote,…)
- Pausenmanagement
- Zusammenarbeit mit Krankenkassen und anderen externen Partnern
|
Jede dieser Säulen bietet Ausgestaltungsmöglichkeiten und Handlungsspielräume für alle handelnden Personen, d.h. konkret:
- Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz §§ 3 und 5 und Arbeitsstättenverordnung § 3
- Fragebögen zur psychischen Belastung (mit Evaluierung und abzuleitenden Maßnahmen)
- Betriebsärzte nach Arbeitssicherheitsgesetz
- Mehrarbeit / Pausenmanagement nach Arbeitszeitgesetz
- Arbeitsplatzgestaltung nach Arbeitsstättenverordnung (Fußböden, Beleuchtung, Lärm, Barrierefreiheit)
- funktionierendes BEM auf Schulamtsebene
| - Meldung langzeitkranker Kolleg*Innen zum BEM (Pflicht)
Damit: - Personalplanung unter Einbeziehung der Personalräte
- Anforderung der Vertretungsreserve
- Vermeidung von Unterrichtsausfall
- Gesundheitsförderlich arbeitende Schulleitung
- funktionierendes Unterstützungssystem
| Erhaltung und Stärkung des Gesundheitszustandes und der Arbeitszufriedenheit 1. Verhältnisprävention: - alters- und alternsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
- Arbeitsorganisation
- Qualifiziertes Personalführungsverhalten
- Aufbau von Netzwerken
2. Verhaltensprävention: - Gesundheitsfördernde Maßnahmen (Stimmbildung, sportliche Angebote,…)
- Pausenmanagement
- Zusammenarbeit mit Krankenkassen und anderen externen Partnern
|