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Geschlechtliche Vielfalt

„Bist du ein Mädchen oder ein Junge?“ „Nein!“

Für einen solidarischen Umgang mit intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen.

Quelle: pixabay - CC3 - SharonMcCutcheon

Bis zum Jahre 2013 kannte der Gesetzgeber zwei Geschlechter, codiert im männlichen oder weiblichen Personenstand. Folgerichtig verpflichtete das Grundgesetz die Regierung u. a. dazu, alle Maßnahmen zu ergreifen, um beiden Geschlechtern einen gleichberechtigten und damit gerechten Zugang zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe zu gewähren. Es entstanden Jungenund Mädchenprogramme, die sozialpädagogisch geschlechtergerechte Ansätze wirken lassen sollten.

In dieser zweigeschlechtlichen Matrix existierten keine weiteren Geschlechter, wenngleich sozialwissenschaftliche wie genetische Erkenntnisse schon längst diese Binarität in Frage stellten. Realpolitisch hieß das: Bei der Geburt wurde anhand der äußeren Geschlechtsmerkmale (Penis oder Vulva) der männliche oder weibliche Personenstand in der Geburtsurkunde eingetragen. Erst dann bekamen die Erzeuger*innen Elterngeld. Die logische Konsequenz war: Kam ein Kind mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen auf die Welt, wurde dieses der gewohnten juristischen Binarität angepasst und dementsprechend ohne Einwilligung zurechtoperiert – nicht selten dabei sterilisiert, traumatisiert, durch Folgeoperationen weiter gequält. Oft erfolgte die Zuweisung zum weiblichen Personenstand, da es medizinisch einfacher ist, eine Vagina zu bilden statt eines Penisses. Die Operationen waren zu keinem Zeitpunkt lebensnotwendig.

Was hat sich bisher verändert?

Die Änderung des Personenstandsgesetzes 2013, wonach der Geschlechtseintrag offengelassen werden konnte, sollte diese „Folter“ (so die Vereinten Nationen) beenden – bewirkte tatsächlich aber keinen erhofften Rückgang an den medizinisch nicht notwendigen Operationen. Kinder wurden weiterhin operiert, um einen Geschlechtseintrag zu vermerken. Sie wurden wieder unsichtbar gemacht. Zudem ist noch immer die Frage ungeklärt, ob Menschen ohne Personenstand heiraten dürfen. Inzwischen werden inter*Kinder ohne Geschlechtseintrag eingeschult – ein Fremdouting ist nur eine Frage der Zeit und der fehlenden Sensibilität.

Der mutigen inter*Person Vanja ist es zu verdanken, dass Menschen mit Geschlechtsmerkmalen außerhalb der gewohnten Geschlechterbinarität seit 2019 einen Geburtseintrag erhalten können. Vanja hatte bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt, welches die Regierung wiederum aufforderte, entweder auf die Kategorie Geschlecht in allen offiziellen Dokumenten zu verzichten oder aber zumindest einen dritten positiven Geschlechtseintrag zu schaffen. Die Regierung entschied sich für den weniger progressiven und für Inter*Personen beschwerlicheren Weg. Auf Grundlage eines ärztlichen Attestes, welches eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ diagnostiziert, darf der Personenstand geändert bzw. „divers“ eingetragen werden. Ab dem 14. Lebensjahr darf das betreffende Kind selbst entscheiden.

Die Gefahr des Fremd-Outings besteht allerdings nach wie vor. Und ein OP-Verbot an nicht einwilligungsfähigen Kindern existiert noch immer nicht. Eine aktuelle Studie der Ruhr-Universität Bochum bestätigt, dass die Häufigkeit der irreversiblen Genitaloperationen von an unter zehn Jahre alten Kindern mit Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale nicht abgenommen hat.1

Was können wir heute tun?

Die infolge der rechtlichen Angleichung entstehende Verunsicherung (nicht nur) seitens an Bildung und Erziehung beteiligter Personen möchten wir dazu nutzen, um mittels dieser Ausgabe zu informieren und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche soll es nicht schwerer gemacht werden, als sie es so schon haben. Es gibt sie und es gab sie immer, auch bevor der Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht auf sie aufmerksam gemacht wurde.

Die institutionelle Bildung hatte schon immer den Auftrag, geschlechtersensibel zu agieren – das machte Jungen- und Mädchengruppen als Allheilmittel schon immer obsolet, ebenso wie geschlechtshomogene Tanz- und Fußballangebote im Sportunterricht. Die neue Gesetzesänderung macht die vorhandene Geschlechtervielfalt nur sichtbarer – und verbrieft diese. Auch wenn es für uns nicht selbstverständlich oder befremdlich erscheint, müssen wir uns damit konstruktiv auseinandersetzen, dass es Jungen mit Vulva gibt genauso wie Mädchen mit Bart. In Deutschland wird ihre Anzahl etwa ebenso hoch geschätzt wie die der rothaarigen Menschen.

Lasst uns den Druck nicht den Kindern und Eltern allein aufbürden!

Das gelingt bereits, indem wir Kolleg*innen und Lernende für die Existenz und Bedarfe nicht-binärer und intergeschlechtlicher Personen sensibilisieren und diese selbst entscheiden lassen, wann und wie sie sich offenbaren und mit welchem Namen, welchem Pronomen sie angesprochen werden wollen.


[1] omp.ub.rub.de/index.php/RUB/catalog/book/113, Zugriff am 13.11.2019

Kontakt
Marcus Heyn
Vertreter des Landesausschusses Diversity
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
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Telefon:  0361 590 95 21