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Bildungsfreistellung in Kitas

Bereits in der tz Februar 2016 stellte eine Kita-Erzieherin eine Frage zur Bildungsfreistellung nach dem Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG)/Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG).

Hierzu möchte ich weitere Informationen zur Verfügung stellen: 

ThürKitaG (Mai 2010)ThürBfG (Januar 2016)
Gesetzestext§ 15 ThürKitaG§ 3 ThürBfG
Freistellungstage innerhalb eines Kalenderjahres2 Tage5 Tage
Bildungsangeboteberufsspezifischeehrenamtliche, gesellschaftspolitische arbeitsweltbezogene
Zahlung des Gehalts bzw. Bezügejaja, wie beim Erholungsurlaub
BildungsfreistellungTeilnahme zu ermöglichen (vom Träger abhängig ist ein Antrag zu stellen)auf Antrag
Kosten für Bildungsmaßnahmenvom Träger abhängigtragen die Teilnehmer oft selbst

Weitere Informationen zum ThürBfG inklusiv eines allgemeinen Antragsformulars finden Sie hier und auf den Seiten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) unter den Stichworten „Bildung“ und nachfolgend „Bildungsfreistellung“.

Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 54
Mobil:  01573 336 02 98