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Bericht von der 23. Hochschulkonferenz der GEW Thüringen: „Sind die Thüringer Hochschulen für die Zukunft gewappnet?“

Es ist eine gute Tradition, dass die GEW Thüringen zur Hochschulkonferenz einlädt. So wieder einmal geschehen am 18. April 2015, als die GEW Thüringen zusammen mit Gästen der Frage nachging: „Sind die Thüringer Hochschulen für die Zukunft gewappnet?“.

Alles bleibt beim Alten und wird doch ganz Neu

Es ist eine gute Tradition, dass die GEW Thüringen zur Hochschulkonferenz einlädt. So
wieder einmal geschehen am 18. April 2015, als die GEW Thüringen zusammen mit Gästen
der Frage nachging: „Sind die Thüringer Hochschulen für die Zukunft gewappnet?“.

Gedenkstätten und Geschichtsbewusstsein in Bildung und Öffentlichkeit

Bevor diese Frage eingehend erörtert wurde, gab es den Blick über den Tellerrand, der
ebenfalls eine gute Tradition innerhalb der GEW-Hochschulkonferenzen ist. Denn wenn man
Hochschulen als Stätten von Demokratie und Bildung ernst nimmt, ist das Nachdenken
darüber, wie Hochschulen diese Anforderung erfüllen können, ein Muss. Anlässlich des
Gedenkens an die Befreiung vor 70 Jahren und auch angesichts von Bewegungen wie
PEGIDA, THÜGIDA oder SÜGIDA, hatten wir Dr. Jens-Christian Wagner eingeladen. Er ist seit
ca. einem dreiviertel Jahr Leiter der niedersächsischen Gedenkstätten und war davor Leiter
der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora in Nordhausen. Er machte durch die Geschichte der
Gedenkstätten in Ost und West deutlich, wie wichtig die Auseinandersetzung mit den
Grundlagen der Entstehung der Konzentrations- und Arbeitslager, ihrer Entwicklung sowie
engen Anbindung und Lokalisation in der Umgebung von Städten und Gemeinden auch in
der heutigen Zeit ist. Dabei verwies Dr. Wagner darauf, die Auseinandersetzung mit diesen
Themen auch an den Hochschulen zu leisten ist und bei der Ausbildung der Studierenden
(und nicht nur der Lehramtsstudierenden) eine Rolle spielen muss. Erinnerungsorte in
Thüringen mit immer wieder weiter entwickelten Ausstellungen gibt es eine Reihe, die KZ
Buchenwald und Mittelbau-Dora sowie der Erinnerungsort Topf & Söhne seien hier
beispielhaft genannt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben eine Verantwortung
für diese Forschung, sagte Dr. Wagner abschließend deutlich.

Forderungen der GEW Thüringen zur Zukunftsfähigkeit der Thüringer Hochschulen

Im Anschluss erläuterte Andrea Scholz, Mitglied im Leitungsteam des Referates Hochschule und Forschung der GEW Thüringen, die Ideen und Forderungen der GEW Thüringen für den Bereich Hochschulen und Wissenschaftspolitik im Freistaat. Die GEW Thüringen hat sich auf ihrer 8. Landesvertreterversammlung 2014 sehr intensiv mit diesen Themen beschäftigt und eine Reihe von Beschlüssen gefasst:

8. LVV der GEW Thüringen

 

An diesen Beschlüssen spiegelte Kollegin Scholz die Aussagen der Koalitionsvereinbarung der rot-rotgrünen Landesregierung zum Bereich Hochschulen. Sie erläuterte, dass die Studierendenzahlen seit 1992 deutlich gestiegen sind (um ca. 340 %) und auf einem hohen Niveau verharren, die Stellen seit dieser Zeit aber deutlich gesunken sind (um ca. 17 %). Dass dennoch die Beschäftigtenzahlen an den Hochschulen steigen, ist in vielen Fällen darauf zurückzuführen, dass der Umfang der Drittmittel und damit die Zahl der in diesem Bereich Beschäftigten immer weiter steigt.


Die rot-rot-grüne Landesregierung hält an der Hochschulstrategie 2020 fest, die unter der vorherigen schwarz-roten Landesregierung entwickelt wurde. Dort ist ein weiterer Abbau von 352 Stellen (Stellenäquivalente) an den Hochschulen vorgesehen, was in etwa 7,4 % der gegenwärtigen Stellen (Haushaltsstellen!) an den Hochschulen entspricht. Die Forderung der
GEW Thüringen heißt hier: Rücknahme dieses Personalabbaus! Dagegen benötigen die Hochschulen in den nächsten Jahren Stellenzuführungen von etwa 1,5 bis 2 % jährlich. Aber
warum fordert die GEW Thüringen darüber hinaus auch noch 4 % jährlichen Aufwuchs der Hochschulhaushalte bei gleichzeitiger Ausfinanzierung aller Stellen? Die Antwort ist einfach:
- Weil die Studierendenzahlen in den letzten Jahren permanent gestiegen sind.
- Weil die Qualität von Ausbildung und Betreuung nicht noch weiter fallen darf.
- Weil zur verstärkten Durchführung von Weiterbildungsaufgaben eine solide Personalausstattung notwendig ist und damit nicht nur Professorinnen und Professoren
gemeint sind.


Auch auf das von der Landesregierung geplante Maßnahmepaket „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ ging Kollegin Scholz ein. Die GEW Thüringen begrüßt, dass neben den
Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum wissenschaftlichen Nachwuchs der Herrschinger Kodex der GEW (http://www.gew.de/Herrschinger_Kodex.html) die Grundlage dafür liefern soll. „Die Heranbildung eines qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses ist zur Sicherung der Leistungsfähigkeit und Innovationskraft des Hochschul- und Forschungssystems von zentraler Bedeutung … Insofern tragen die Hochschulen mit der Graduiertenausbildung dazu bei, die kulturelle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft in einer zunehmend auf wissenschaftliche Kompetenz angewiesenen Welt zu sichern“, erläuterte Kollegin Scholz die Bedeutung, die das Maßnahmepaket in den Augen der GEW Thüringen hat. Die GEW Thüringen stellt zur Entwicklung des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Thüringen folgende Forderungen auf:


  •     Wir setzen uns für den Erhalt aller staatlichen Thüringer Hochschulen an ihren Standorten ein. Kooperationen kann es dort geben, wo sie sinnvoll und von den Beteiligten und Betroffenen erwünscht sind.
  •     Der Anteil der Grundfinanzierung an der Gesamtfinanzierung muss wieder steigen. 2011 betrug die Drittmittelquote der Thüringer Hochschulen 23,6 %, Tendenz steigend. Diese Quote muss sinken, auch wenn die absolute Höhe der eingeworbenen Drittmittel steigen kann.
  •     Bei künftigen Rahmenvereinbarungen zwischen dem Freistaat Thüringen und den Hochschulen muss den Hochschulen eine jährlich mindestens vierprozentige Erhöhung der Landesmittel für die Hochschulen, basierend auf dem Haushaltsjahr 2014, garantiert werden. Eine Vergabe nach Indikatoren (LUBOM, KLUG) lehnen wir ab.
  •     Zur Verbesserung der Kontinuität von Lehre und Forschung (Daueraufgaben) und der Planbarkeit von Beschäftigungsverhältnissen und damit von Karrierewegen fordert die GEW Thüringen, in einem ersten Schritt bei wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Verhältnis von unbefristeten zu befristeten Beschäftigten von 1:2 anzustreben.
  •     Die GEW Thüringen setzt sich für den Erhalt der Fachhochschulen als eigenständigem Hochschultypus ein mit dem besonderen Akzent auf Praxisorientierung und guter Lehre. Die Fachhochschulen müssen unabhängig von ihrer Bezeichnung ein eigenständiges, klar erkennbares Profil haben. Dabei ist es jedoch wichtig, dass sowohl ihre personelle und finanzielle Unterausstattung als auch tarifliche Diskriminierung beseitigt werden.
  •     Die GEW Thüringen unterstützt die Einrichtung von dualen Studiengängen. Diese sollen von Fachhochschulen angeboten werden.
  •     Ebenso sollen die Staatliche Studienakademie und die Verwaltungsfachhochschule in Gotha in die staatlichen Thüringer Fachhochschulen sinnvoll eingegliedert werden. Dafür müssen die Standorte Eisenach, Gera und Gotha nicht aufgegeben werden.
  •     Eine weitere Flexibilisierung der Hochschulhaushalte sieht die GEW Thüringen problematisch. Insbesondere lehnen wir die kaufmännische Buchführung (Doppik) und die indikatorgestützte Mittelzuweisung als Mittel der Hochschulsteuerung ab.

Auch zu der im Koalitionsvertrag der rot-rot-grünen Landesregierung gemachten Aussage „Demokratische Prinzipien, Mitbestimmung aller Statusgruppen und die Suche nach gemeinschaftlich getragenen Entscheidungen sollen Teil der Hochschulkultur Thüringens sein.“ hat die GEW Thüringen Forderungen, um die Demokratisierung der Thüringer Hochschulen voranzutreiben, insbesondere:

- die Wiedereinführung der Landeshochschulkonferenz, in der sich Hochschulleitungen, Personalräte und Studierendenvertretungen austauschen und gemeinsam
das für Hochschulwesen zuständige Ministerium und die Landesregierung bei Vorhaben im Hochschul- und Wissenschaftsbereich beraten,
- die Wiedereinführung des Konzils und deren Ausstattung mit erheblichen Kompetenzen,
- die Erweiterung der Kompetenzen des Senats,
- die Wahl der Hochschulleiterin/des Hochschulleiters durch das Konzil oder den Senat,
- die Beschlussfassung zu Struktur- und Entwicklungsplänen sowie die Ausstattung und die Mittelvergabe durch das Konzil oder den Senat,
- der Hochschulrat als beratendes statt als beschließendes Gremium,
- die Ermöglichung einer breiten Beteiligung alle Hochschulmitglieder,
- die Novellierung des § 88 des Thüringer Personalvertretungsgesetzes, damit alle an den Hochschulen Beschäftigte in das Mitbestimmungsrecht des Personalrats fallen,
- die paritätische Besetzung der Hochschulgremien: Dies widerspricht dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1973 nicht, wenn nur in Angelegenheiten von Lehre und Forschung bzw. künstlerischer Entwicklungsvorhaben gewährleistet ist, dass die Professorinnen und Professoren der Hochschule nicht von allen anderen Gruppen überstimmt werden können.

Traumjob Wissenschaft – Der Code of Conduct für gute Arbeit in der Wissenschaft inHamburg

In Hamburg gibt es seit ca. einem Jahr zum einen eine Novelle des Hamburgischen Hochschulgesetzes als auch einen Code of Conduct als Selbstverpflichtung der Hochschulen zu
guter Arbeit in der Wissenschaft. Wie diese Vereinbarungen entstanden sind, stellte Dr. Fredrik Dehnerdt, der stellvertretende Vorsitzende der GEW Hamburg, vor. Die GEW
Hamburg hatte auf der Grundlage des Herrschinger Kodex für eine solche Vereinbarung sowie die Verankerung gesetzlicher Regelungen geworben. 2013 wurde dann vom Senat
eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der die Behörde, die Gewerkschaften GEW und ver.di und Mitglieder dreier ausgewählter Hamburgischer Hochschulen (jeweils Kanzler_in,
Personalratsvertreter_in, Frauenbeauftragte) miteinander ein Jahr lang die Verabredungen berieten. Hilfreich für den Diskussionsprozess war dabei eine Studie, die die Hamburger
Behörde für Wissenschaft und Forschung beim Hochschulforschungsinstitut Halle-Wittenberg zu den Beschäftigungsbedingungen als Gegenstand der Hochschulsteuerung in Auftrag
gegeben hatte: http://www.hof.uni-halle.de/web/dateien/ab_4_2013.pdf

Vereinbarungen, die sich auch im Hamburgischen Hochschulgesetz finden, wurden getroffen für Promotionsstellen, Habilitand_innen, Stellen für Daueraufgaben, befristete Drittmittelprojekte, Lehrbeauftragte, nichtwissenschaftliche Beschäftigte und die Personalentwicklung. Dr. Dehnerdt machte deutlich, dass es von herausragender Bedeutung ist, dass gute Arbeit in der Wissenschaft nicht nur als Selbstverpflichtung der Hochschulen angelegt ist, sondern eine Reihe von Regelungen gesetzlich verankert und somit einklagbar sind. Seine Beurteilung nach einem Jahr Laufzeit ist grundsätzlich positiv. Die Hochschulen beginnen in ihrer Personalpolitik umzudenken. Dennoch wird die GEW Hamburg für weitere Verbesserungen der Regelungen kämpfen, denn der Code of Conduct ist ein erster – guter – Schritt.

Gute Wissenschaft und gute Arbeit sind zwei Seiten einer Medaille

Dr. Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der GEW und Leiter des Vorstandsbereichs Hochschule und Forschung, schloss an das Beispiel einer Umsetzung des Herrschinger Kodexes der GEW an und stellte u. a. die Entwicklungen auf der Bundesebene
dar. Mittlerweile hat auch die Bundespolitik begriffen, dass die Arbeitsbedingungen in der
Wissenschaft nicht nur, aber besonders, für Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler so prekär sind, dass die Attraktivität einer Karriere in diesem Bereich leidet. Lange Unsicherheit durch 90 % befristete Verträge bei den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern deutschlandweit, Kettenbefristungen, Laufzeiten der Verträge oft deutlich
unter einem Jahr usw. gefährden den Hochschulstandort Deutschland. Nicht nur die Parteien
betonen mittlerweile, dass hier auf Bundesebene etwas getan werden müsse, sondern auch
die Bundesforschungsministerin Prof. Wanka (http://www.bmbf.de/de/WankaNachwuchswissenschaftler.php). Nun will die Große Koalition eine Personaloffensive für den wissenschaftlichen Nachwuchs starten und ab 2017 innerhalb von zehn Jahren 1 Mrd. EUR
für die Verbesserung der Karrierebedingungen einsetzen
(http://bildungsklick.de/a/93547/personaloffensive-fuer-wissenschaftlichen-nachwuchs/).

Die GEW hat in einer ersten Reaktion (http://www.gew.de/GEW_Mit_neuem_BundLaender-Programm_Beschaeftigung_an_Hochschulen_stabilisieren.html) die Pläne begrüßt
und Anforderungen an deren Ausgestaltung formuliert. Hier steht besonders die Forderung
nach Nachhaltigkeit der Förderung. Die aktuelle Meldung der Personaloffensive konnte Dr.
Keller auf der Hochschulkonferenz kommentieren.
Ein Gesetz, was tief in die arbeitsrechtlichen Regelungen im Wissenschaftsbereich eingreift,
ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG: http://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/ ). Hier finden sich maßgebliche Befristungsregeln für den Wissenschaftsbereich, aber auch die Tarifsperre, die es den Tarifparteien nicht erlaubt, von diesen

gesetzlichen Regelungen positiv abzuweichen. Seit einiger Zeit gibt es im Bundestag die
Diskussion um die Novellierung dieses Gesetzes. Um diese Diskussion zu befördern, hat die
GEW Mitte Januar 2015 einen eigenen Gesetzentwurf vorgestellt, den Dr. Keller auf der
Hochschulkonferenz im Detail vorstellte und erläuterte:
http://www.gew.de/wissenschaft/wissenschaftszeitvertragsgesetz/ 

Zusammenführung von Wirtschaft und Wissenschaft soll keine Verwirtschaftlichung derHochschulen bedeuten

Wolfgang Tiefensee, Thüringer Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft stellte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der GEW-Hochschulkonferenz
Grundzüge der nächsten Vorhaben im Hochschulbereich vor. Die Hochschulstrategie 2020
der Vorgängerregierung bleibt weiter der Leitfaden des Handelns, auch der Abbau der 352
weiteren Stellen im Hochschulbereich bleibt erhalten. Die Umsetzung der Strategie in eine
neue Rahmenvereinbarung sowie die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen wird derzeit mit den Hochschulleitungen diskutiert. Zur Hochschullandschaft in
Thüringen soll eine 10. Hochschule noch in diesem Jahr hinzukommen, die Duale Hochschule
Gera-Eisenach. Weiterhin soll die Profilierung der Hochschulen vorangetrieben werden.

Die Hochschulen sollen ab 2016 3 % mehr Mittel erhalten, ein weiteres Prozent verbleibt in
einem Fonds beim Ministerium, um innovative Projekte an den Hochschulen zu unterstützen. 2016 werden den Hochschulen somit 450 Mio. EUR zur Verfügung stehen, im
Zeitraum 2016 bis 2019 insgesamt 1,2 Mrd. EUR. Die im Land frei werdenden BAföG-Mittel,
deren Finanzierung vollständig durch den Bund übernommen wird, werden in die Bildung
fließen (in Relation des Budgets für Schulen und Hochschulen). Sorgenkind der Finanzierung
ist der Hochschulbau, hier werden 200 Mio. EUR für vier Jahre eingesetzt, was in keinem
Verhältnis zur Liste der notwendigen Baumaßnahmen steht.
Die Landesregierung will zur Umsetzung der Entwicklung eines Maßnahmepakets „Gute
Arbeit in der Wissenschaft“ eine Arbeitsgruppe einsetzen. Außerdem will sie die
Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes unterstützen. Der Minister bekräftigte
den Wunsch, einen studentischen Tarifvertrag zu entwickeln, sowie die Absicherung von
Drittmittelbeschäftigten zu verbessern.

Intensive Diskussion

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der GEW-Hochschulkonferenz nutzten die Gelegenheit, sich zur Hochschulpolitik zu äußern und den Minister auf verschiedene Schwerpunkte
anzusprechen.
Besonders eindrücklich war die Mahnung der Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) an
Fachhochschulen. Sie fallen unter den Bereich der Lehrkräfte-Eingruppierung (L-EGO), für die
in der gerade zu Ende gehenden Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
wieder kein Ergebnis erzielt wurde. Damit gilt weiter die Festlegung der Arbeitgeber, dass
LfbA an Fachhochschulen maximal in der Entgeltgruppe 11 eingruppiert werden, wohingegen LfbA an Universitäten die Entgeltgruppe 13 erhalten. Die Aufgaben sind gleich,
teilweise an den Fachhochschulen höherwertig, da sie dort auch professorale Aufgaben
wahrnehmen. Ihre Lehrbelastung ist sowieso höher, wie bei allen Beschäftigten an
Fachhochschulen. Bereits 2013 hatte der Wissenschaftsminister der Vorgängerregierung,
Christoph Matschie, eine Klärung dieses Diskriminierung zugesagt. Nun wird die Frage zu
klären sein, ob die Möglichkeit besteht, eine Thüringer Lösung für das Problem zu finden.
Voraussetzung ist – neben dem Willen, der Landesregierung, hier eine Lösung herbeizuführen; der Wille der GEW zur Lösung steht außer Frage – dass GEW Thüringen und
Thüringer Landesregierung das O.K. von den Verhandlungspartnern (GEW Bund bzw.
Tarifgemeinschaft der Länder TdL) bekommen, allein für Thüringen für diese Gruppe
verhandeln zu dürfen. Die GEW Thüringen bleibt auf jeden Fall dran!

Außerdem wurde wiederholt deutlich gemacht, dass Hochschulen nicht nur aus Hochschulleitungen bestehen. Wenn das Ministerium es ehrlich mit einer umfassenden Partizipation
an Diskussionsprozessen meint, dann muss es neben den Hochschulleitungen den Dialog mit
Personalräten, Studierendenvertretungen, den Beschäftigten selbst und ihren Vertretungen,
den Gewerkschaften, suchen.

Fazit:

Thomas Hoffmann, stellvertretender Vorsitzender der GEW Thüringen, brachte in seinem
Fazit die Erwartungen der GEW Thüringen auf den Punkt. In dieser Legislaturperiode sollten
folgende Vorhaben durch die rot-rot-grüne Landesregierung abgeschlossen sein:

Die Demokratisierung der Hochschulen sollte vorangegangen sein. Dazu gehört, dass
an allen Hochschulen obligatorisch Studiengangskommissionen eingerichtet sind, die
Landeshochschulkonferenz im Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) neu etabliert ist,
sich Senate anders zusammensetzen können (Viertelparität) und wieder mehr
Kompetenzen erhalten, im Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) eine Mitbestimmung des Personalrates für alle an der Hochschule Tätigen verankert ist und ein
Landespersonalrat geschaffen wird.
Für „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ erwarten wir gesetzliche Regelungen sowie
Kodizes an den Hochschulen, mehr unbefristete Beschäftigung, eine deutlich bessere
Beachtung der Drittmittelbeschäftigten und ihrer Probleme und Verbesserungen
auch für nichtwissenschaftlich Beschäftigte.
Es gibt einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte.
Es gibt einen Tarifvertrag zur Eingruppierung von LfbA.
Die Hochschulen erhalten jährlich einen finanziellen Aufwuchs von 4 %, ausgehend
vom Jahr 2014.
Das Land macht sich für eine Kofinanzierung durch den Bund stark.
Das Land kofinanziert den Hochschulbau aus Landesmitteln.
Wenn die Duale Hochschule eingerichtet wird, muss sie auch in ihrer Rechtsform und
ihren Entscheidungsstrukturen eine Hochschule werden (kein Sonderstatus).
Frei werdende BAföG-Mittel müssen schon 2015 im Landeshaushalt erkennbar im
Bildungsbereich eingestellt sein. Sie sollen bereits 2015 eine Erhöhung der Hochschulhaushalte ermöglichen und dazu beitragen, den Abbau der 352 Stellen zu
verhindern.
Wir werden aktiv an der Arbeitsgruppe des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft,
Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu Beschäftigungsbedingungen
mitarbeiten.
Die Einladung zu der Erarbeitung eines Kodex „Guter Arbeit in der Wissenschaft“
(Arbeitstitel) an der Universität Erfurt nehmen wir gern an.


Letztendlich muss es wieder gelingen, die Qualität vor Quantität zu stellen. Eine solide
Hochschulfinanzierung bedeutet ein Rückfahren flexibler Bestandteile der Finanzierung
zugunsten einer festen Grundfinanzierung, an der sich auch der Bund beteiligen sollte.
Außerdem dürfen wir nicht vergessen: Hochschulen sind Stätten von Bildung und
Demokratie, das muss trotz Bologna möglich sein; Erinnerungskultur sollte selbstverständlich
zur Hochschulbildung gehören.

Kontakt
Marlis Bremisch
Referentin für Bildung und Gewerkschaftliche Bildungsarbeit
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 21