
Grundlage der Überleitung in die neue S-Tabelle des TV-L ist der Stand zum 01.01.2020. In 2020 erfolgte Stufensteigerungen werden für die Überleitung nicht mehr berücksichtigt.
Sämtliche Beschäftigungsjahre werden dabei anerkannt. Da aber die S-Tabelle andere Stufenlaufzeiten hat (= Anzahl der Jahre, die man in einer Stufe verbringt), kann es dazu kommen, dass man im Dezember 2019 in Stufe 4 war, mit der Überleitung nun aber die Stufe 3 erhält.
Der Fakt der unterschiedlichen Stufenlaufzeiten zieht zwei Varianten nach sich:
Die Schreiben des Landesamtes für Finanzen geben für jede Beschäftigte das individuelle Vergleichsentgelt an. Unter dieser Berechnung des Vergleichsentgeltes findet sich dann ein Satz, der formuliert, ob man nun zukünftig den Tabellenwert der S-Tabelle erhält oder ob man bis zum nächsten Stufenaufstieg vorerst ein Vergleichsentgelt erhalten wird.
GEW-Mitglieder können sich bei Nadine Hübener individuell beraten lassen (zukünftiges Gehalt, Entgeltgruppe, Entgeltstufe, nächster Stufenaufstieg etc.):
nadine.huebener(at)gew-thueringen(dot)de oder 0361 5909554
Dann informieren Sie sich hier über die neben der tariflichen Beratung bestehenden Vorteile einer GEW-Mitgliedschaft und werden Sie dann Mitglied.