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Auf dem Weg zur echten Ganztagsschule?

Mit der Beendigung des Modells zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschulhorte und der Rückführung der Horte in den Landesdienst ist die pädagogische und organisatorische Einheit von Schule und Hort wiederhergestellt. In den Thüringer Grundschulen arbeiten nun nur noch Landesbeschäftigte. Deren Arbeitsverhältnisse fußen auf einem gemeinsamen Tarifvertrag und die Beschäftigten sind nur einem Dienstherrn unterstellt. Das Zwei-Klassen-System durch unterschiedliche Beschäftigungsbedingungen hat damit ein Ende. Das ist ein Erfolg der GEW Thüringen!

Dieser kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir in Thüringen noch einen langen Weg zur echten Ganztagsschule vor uns haben.Grundschulen als Ganztagsschulen mit einem integrierten Hort müssen über eine verlässliche Personalstruktur und Finanzierung verfügen. Die gängige Praxis des Landes, mit prekären Beschäftigungsbedingungen(zum Beispiel 50 %-Stellen) zu operieren, steht dem entgegen.

Die GEW Thüringen nimmt den Koalitionsvertrag ernst und erwartet das auch von dieser Landesregierung. In diesem Vertragswerk heißt es u. a.: „Die Thüringer Grundschulen werden weiter zu Ganztagsschulen entwickelt. Dazu werden im Schulgesetz die Aufgabenbeschreibung, die Qualitätsanforderungen und die Ausgestaltung der Ganztagsschulen erfasst. Wir werden uns mit den Gewerkschaften auf einen festzulegenden und abzusichernden Betreuungsschlüssel verständigen. Grundlage dafür ist die pädagogische und organisatorische Einheit der Ganztagsschule.“

Daher fordert die GEW Thüringen das Bildungsministerium auf, nun endlich erste konkrete Schritte in die Wege zu leiten.

Das sind unserer Meinung nach diese:

  • Die zusätzlich notwendigen Finanzmittel zur Neugestaltung der Ganztagsschule müssen in den zukünftigen Landeshaushalt eingeplant werden. Zusätzliche Investitionen sind notwendig, aber auch sinnvoll, denn von ganztägiger Bildung profitieren Lehrer*innen und Erzieher*innen, aber vor allem auch die Schüler*innen und die Eltern. 
  • Die Bedarfsberechnung des Hortpersonals ist an die vorhandene Gesetzes-und Verordnungslage anzupassen. Anstelle der jahrelangen Berechnungspraxis von einer / einem Horterzieher*in für 25 Kinder gilt es, die Vorgaben aus der Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres umzusetzen. Dort ist von 15 bis 20 Kindern pro Erzieher*in die Rede.
Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 54
Mobil:  01573 336 02 98
Nadine Hübener