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Arbeits- und Gesundheitsschutz – wirklich ein Thema für den Arbeitgeber?

Die GEW Thüringen hat nicht erst seit dem letzten Jahr das Thema „Gesund bleiben am Arbeitsplatz“ konsequent im Blick. Seit Jahren sind wir um ein tragfähiges und umsetzbares Konzept für unsere Kolleg*innen bemüht. Durch lang andauernde Verhandlungen mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst (TMBWK) unter Leitung von Christoph Matschie gelang es uns dann, im Juli 2013 einen ersten großen Schritt zu gehen: die Unterzeichnung eines Personalentwicklungskonzeptes, in welchem der Arbeits- und Gesundheitsschutz eine große Rolle spielen soll.

Quelle: RABE KARIKATUR

Was ist daraus geworden?
Die Anfänge sind gemacht. Es gibt für die neue Leitung des Ministeriums neben dem unterzeichneten Personalentwicklungskonzept auch gesetzliche Vorgaben, die durch den Arbeitgeber, folglich auch durch die Staatlichen Schulämter, umgesetzt werden müssen.


Aber funktioniert dies alles im Detail wirklich?
Vor allem unter Mitwirkung der GEW-Mitglieder des Hauptpersonalrates und der Hauptschwerbehindertenvertretung wird in den Anfragen an das neue Thüringer Ministerium für
Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) das Augenmerk auf ein funktionstüchtiges Gesundheitsmanagement in den fünf Staatlichen Schulämtern gelegt. Aber kommen diese Maßnahmen wirklich bei den Kolleg*innen an den Einrichtungen an?
Wissen diese von ihrem Recht auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement nach sechs Wochen Krankheit? Es gibt nach unserer Einschätzung in drei von fünf Schulämtern gut geschulte, engagierte Lehrer*innen, so genannte BEM-Verantwortliche, die zum Teil seit mehreren Jahren länger Erkrankte
beraten, begleiten und unterstützen. Ziel ist, dass diese auch nach vielen Wochen Krankheit wieder ins Berufsleben zurückkehren können. Diese BEM-Verantwortlichen gehen bei Bedarf auch in die Einrichtungen, um mit den Schulleitungen die Wiedereingliederung, den Einsatzplan bzw. gegebenenfalls auch zwischenmenschliche Probleme anzusprechen. Fragen kann man auch nach den Suchtkrankenhelfer*innen. Existieren die nur auf dem Papier oder wissen vor allem auch die Erkrankten
von ihrer Existenz? Haben die Schulleitungen diese Form der Unterstützung schon für sich erkannt, wenn sie dieses Problem konkret ansprechen wollen und müssen? Und so kann man das fortsetzen... Die nicht abzuschätzenden Ausfälle unserer Pädagog-*innen, die auch auf Grund des
zunehmenden Altersdurchschnittes entstehen, können mit der jetzt eingesetzten
Vertretungsreserve von jeweils 100 Kolleg*innen innerhalb von zwei Jahren nur  zum Teil ausgeglichen werden.
Leider werden diese Einsatzwilligen aufgrund der Haushaltslage nicht mal dauerhaft eingestellt. Es wäre machbar, mehr als die derzeitigen 500 neuen Kolleg*innen pro Jahr einzustellen! Wenn Teilzeitanträge großzügig positiv beschieden werden und die dann frei werdenden Stellenanteile nicht verfallen, sondern für neue Stellen verwendet werden.

Resümee


Es müssen also insgesamt längerfristige Maßnahmen wirksam und bekannt gemacht werden. Dazu sind neben den präventiven Formen der Betreuung durch den Betriebsärztlichen Dienst (BAD-Team) und die Unfallkasse Gotha vor allem auch die Schulträger stärker zu fordern. Wer sich als Kommune pädagogische Einrichtungen leisten will, muss auch Mittel in die Räumlichkeiten investieren, wo Kinder, Jugendliche und ihre Pädagog*innen viele Stunden verbringen. Die fünf Fachkräfte für Arbeitssicherheit in den fünf Schulämtern sind sowohl für den Arbeitgeber, die Kollegien, die Örtlichen Personalräte als
auch für die Kommunen kompetente Ansprechpartner*innen. Denn jährlich muss in allen Einrichtungen die gesetzlich vor geschriebene Gefährdungsanalyse durchgeführt werden, wo neben sächlichen Bedingungen auch psychische Belastungen der Beschäftigten abgefragt werden müssen. Nach der Ana
lyse sollen wirksame Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz überprüfbar umgesetzt werden.


Krank werden kann man durch ständige Überforderung und zu geringe Wertschätzung.

Wir als die Vertreter der GEW in den Personalräten werden also in den kommenden Jahren das Ministerium immer wie der fragen, was zur Entlastung der Kolleg*innen geplant ist, wie viel Bürokratie abgebaut werden kann. Eingeführte Regularien sind immer wieder auf den Prüfstand zu stellen ob
ihrer Sinnhaftigkeit. Und vor allem gilt es nachzuhaken, wie sich das Ministerium zukünftig vorstellt, ihre Pädgog*innen für deren unermüdliche Einsatzbereitschaft gerecht entlohnen zu wollen. Das Thema Höhergruppierung und Beförderung ist nach Jahren der Sparsamkeit ein Dauerbrenner in den Kollegien, oftmals auch wegen gerichtlich nicht haltbarer Verfahren. Es bleibt also in Thüringen ein brisantes The
ma, denn junge Bewerber*innen vergleichen die Arbeitsbedingungen der einzelnen Bundesländer miteinander.

Als GEW Thüringen werden wir zusammen mit unseren GEW-Mitgliedern auch weiter massiv fordern: Wer gute Arbeit will, muss auch gute Arbeit gerecht bezahlen!

Steffi Kalupke
stellv. Landesvorsitzende

Kontakt
Steffi Kalupke
Stellvertretende Landesvorsitzende + Team Referatsleitung Gewerkschaftliche Bildungsarbeit und Mitgliederbetreuung und Kreisverbandsvorsitzende Weimar + Apolda
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 0
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