Die Einschnitte in die Leistungszusage der betrieblichen Altersversorgung konnten abgewehrt werden. Jedoch werden die Beschäftigten dafür in die Tasche greifen müssen: Für die VBL-Ost wird der Beitrag in drei Schritten jeweils zum 1. Juli um 0,75 Prozent erhöht, für die VBL-West ebenfalls in drei Schritten um 0,25 Prozent, 0,1 Prozent und 0,1 Prozent. Als Ausgleich für die höheren Beiträge in der betrieblichen Altersversorgung soll die Jahressonderzahlung Ost in fünf gleichen Schritten innerhalb von fünf Jahren der Jahressonderzahlung West angeglichen werden.
Die GEW hat das Angebot zur Eingruppierung der Lehrkräfte (L-EGO) abgelehnt, weil die zentralen Forderungen zum Einstieg in die Tarifierung wurden von der Arbeitgeberseite nicht aufgenommen wurden: Das heißt, keine numerische Angleichung der Entgelttabelle an die Besoldungstabelle (Paralleltabelle), keine Verbesserung für wesentliche Beschäftigtengruppen (z. B. Lehrer*innen mit DDR-Abschlüssen, Seiteneinsteiger). Zur Eingruppierung der Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen hat sich die Arbeitgeberseite gar nicht positioniert. Eine Unterschrift unter dieses Angebot hätte die GEW bis zum 31.12.2018 in die Friedenspflicht genommen und damit jegliche Verbesserung in der Lehrkräfte-Entgeltordnung unmöglich gemacht.
Kathrin Vitzthum
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