
Die GEW begleitet den Übergang der Grundschulen zum vollen Präsenzunterricht zum 15. Juni sehr kritisch, da dies nur unter Abkehr von Abstandsregeln möglich ist. Nach wie vor sind der Freistaat Thüringen und die Schulträger in der Pflicht, die besonderen Hygienemaßnahmen vorzuhalten und den Gesundheitsschutz für Pädagoginnen und Pädagogen sowie der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, darf aus Sicht der GEW Thüringen nicht zum vollen Präsenzunterricht zurückgegangen werden – es würde auf Kosten der Gesundheit aller Betroffenen geschehen.
Die Voraussetzungen sind sehr unterschiedlich und variieren, je nach personeller und/oder räumlich-sächlicher Ausstattung. Für das erste ist das Land Thüringen zuständig, für das zweite die Kommunen als Schulträger. Leider geschieht es manchmal, dass die Verantwortung beim Infektionsschutz überwiegend auf die Schulleitungen abgeschoben wird. Das halten wir für unverantwortlich.
Wichtig wäre, eine Vorlaufzeit für die Schulen, Präsenzunterricht für alle unter Beachtung der personellen und räumlichen Ausstattung zu planen. Entscheidend ist hierbei, welches Personal tatsächlich zur Verfügung steht, wenn wir nach wie vor davon ausgehen, dass Risikogruppen nicht für den Präsenzunterricht eingesetzt werden. Alle Regelungen der jeweiligen Hygienepläne müssen vor der vollständigen Öffnung umgesetzt sein. Fehlt es an Räumen, Seifen oder Handtücher oder sind Toiletten nicht nutzbar, darf keine Öffnung erfolgen.
Die freiwillige Testung des Personals und der Schüler*innen auch ohne Symptome wäre zudem ein wichtiger Beitrag, um Infektionsketten frühzeitig erkennen zu können. Vor einer Erkrankung schützen diese Tests dennoch nicht.
Machbar ist das dann, wenn dafür genügend räumlich-bauliche Bedingungen vorhanden sind (bis hin zur Größe des Schulhofes bzw. der Außenanlagen der jeweiligen Schule und entsprechender Abgrenzbarkeit) und natürlich nur dann, wenn das pädagogische Personal dies auch umsetzen bzw. begleiten kann. Gerade jetzt zeigt sich die Sinnlosigkeit der Zwangsteilzeit, mit die Horterzieherinnen und Horterzieher eingestellt sind. „Die Spielräume zur Umsetzung der Hygienekonzepte wären auf jeden Fall größer, wenn die Horterzieherinnen und Horterzieher voll angestellt wären. In diesem Bereich als Land Thüringen zu sparen, war und ist und wird keine gute Idee“, so Kathrin Vitzthum. Die Machbarkeit hängt im starken Maße von der Anzahl des Personals ab und inwieweit Fachunterricht sicherzustellen ist.
„Dass Lehrerinnen und Lehrer, die zu einer der Risikogruppen zählen, sich selbst von der Pflicht zum Präsenzunterricht freistellen sollen, halten wir weiterhin für falsch. Der soziale Druck wird damit auf den Arbeitnehmer abgewälzt. Als verantwortungsvoller Arbeitgeber schütze ich meine Arbeitnehmer und setze sie nicht unnötigen, und bei Corona durchaus enormen Risiken aus“, so Kathrin Vitzthum.
Diese bringen die Sorgen der Grundschulen zum Ausdruck.
Beispiel 1:
„Gerade bei Grundschulkindern ist es eine Herausforderung, sie dauerhaft dazu anzuhalten, die Hygienevorschriften zu beachten und einzuhalten. Ständiges Motivieren und Kontrollieren steht im Vordergrund. Die Pausenregelung sieht laut Zeitungsbericht vor, dass jede Klasse zu unterschiedlichen Zeiten Pause macht. Das bedeutet wiederum, dass jede Kollegin auch noch die Pausen absichern muss und keine Zeit zum „Luftholen“ möglich wäre. Reserven für eine Pausenaufsicht stehen uns nicht zur Verfügung. Die angebotenen Tests lösen nicht unser Problem, gesund zu bleiben.“
Beispiel 2:
„Im Moment händeln wir alle den Präsenzunterricht für ca. 140 Kinder pro Woche unter Beachtung aller Hygiene- und sonstigen Vorschriften. Dazu kommen noch die zahlenmäßig zunehmenden Kinder in der Notbetreuung. Das funktioniert nur, weil an der Schule bislang nur 3 Kollegen „ausgestiegen“ sind und sich alle Verbliebenen restlos engagieren. Zu den Letztgenannten zählen auch 5 weitere Lehrer sowie 2 Erzieher, die zu einer Risikogruppe gehören, aber aufgrund eines ausgeprägten Berufsethos und vor allem unter der Voraussetzung, eine Gruppe von maximal 10 Kindern unter Einhaltung aller hygienischen Bedingungen einschließlich 1,50 m Mindestabstand zu betreuen, täglich engagiert ihren Dienst absolvieren.
Meine Prognose für die Woche ab 15.06.2020: von den ursprünglich 15 Lehrern könnten nur noch 8 anwesend sein! Vielversprechende Zeiten für 270 Schüler, die sich schon unter normalen Bedingungen zu 24. auf ca. 50 Quadratmetern drängen. Nicht vorstellbar, welche hygienischen Maßnahmen wir dann überhaupt noch umsetzen können!“
Kinder können ab 15. Juni wieder täglich in Grundschule und Kindergarten / Wichtige Lockerungsschritte im Bildungswesen passieren Kabinett
Thüringens Bildungsminister Helmut Holter hat heute, Dienstag, 9. Juni 2020, dem Kabinett den Plan für weitere Lockerungsschritte im Bildungswesen vorgestellt. Er umfasst mehrere Etappen. Wichtigste Lockerung, die für viele Thüringer Familien deutliche Verbesserungen mit sich bringen wird, ist die tägliche Öffnung der Kindergärten und Grundschulen ab 15. Juni.
Darüber hinaus soll auch in den Sommerferien ein Betreuungsangebot gemacht werden. Für das neue Schuljahr, das heißt ab 31. August 2020, ist die weitgehende Rückkehr zum vollen Regelbetrieb in allen Schulen und Kindergärten vorgesehen. Hohe Priorität hat bei allen Maßnahmen weiterhin der Infektionsschutz.
Dazu Bildungsminister Helmut Holter: „Nach der schweren Zeit der Schließungen müssen wir jetzt von den Kindern und den Familien her denken. In diesem Sinne gehen wir nun einen sehr wichtigen Schritt: Damit Kinder wieder täglich in die Grundschule und den Kindergarten gehen können. Damit Familien verlässlich planen können und nach der zurückliegenden sehr anstrengenden Zeit entlastet werden. Und damit Schulen und Kindergärten ihrem Bildungs- und Betreuungsauftrag wieder wirksam nachgehen können. Das stark eingedämmte Infektionsgeschehen in Thüringen erlaubt diese Schritte. Es bleibt aber weiter wichtig, wachsam zu sein und die noch notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten. Wir werden darüber hinaus in den kommenden Tagen und Wochen innerhalb der Landesregierung ein Testsystem entwickeln, um im Fall der Fälle schnell reagieren und das Entstehen von Infektionsketten unterbinden zu können. Schulen und Kindergärten sind sichere Räume. Die Hygienekonzepte wirken. Das zeigt die Erfahrung, die wir in Thüringen mit der schrittweisen Wiederöffnung der Schulen und Kindergärten in den letzten Wochen gemacht haben.“
Die Regelungen ab 15. Juni 2020 im Einzelnen:
Kindergärten und Grundschulen:
Weiterführende Schulen:
Personal:
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