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Aktuelle Informationen: Beförderung / Höhergruppierung und neue Eingangsämter?

Im August 2015 informierte die GEW Thüringen Sie über den Stand unserer Verhandlungen zu Fragen der Beförderung/Höhergruppierung sowie notwendigen Änderungen des Besoldungsgesetzes. Nach einer Phase des Stillstands, so betrachtet es die GEW Thüringen, obwohl hinter den verschlossenen Türen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) wohl doch an den Fragen gearbeitet wurde, gibt es seit einigen Monaten wieder einen Gesprächsfaden.

Quelle: pixabay - CC0 - harishs

 Was war passiert?

Die Beförderungs- und Höhergruppierungspraxis des Freistaats wurde als rechtswidrig eingestuft. Die GEW Thüringen hatte daraufhin das Land aufgefordert, nicht nur diese Praxis zu korrigieren, sondern Wege zu einer angemessenen Besoldung für die anspruchsvollen Tätigkeiten der Lehrer*innen zu finden. Das Thüringer Ministerium für Finanzen (TFM) hatte unserem Anliegen eine klare Absage erteilt, das TMBJS sich zurückgezogen. 

Wie ist der Stand heute?

Den Plan, die Eingangsämter für alle Lehrkräfte als Endämter auf dem niedrigeren Niveau festzuschreiben, hat das TMBJS aufgrund des zunehmenden Problems der Stellenbesetzung offenbar aufgegeben. In Arbeitsgesprächen und Treffen mit der Ministerin Dr. Klaubert konnten wir in Erfahrung bringen, dass das TMBJS daran arbeitet, für Regelschullehrer*innen das Eingangsamt A 13/ E 13 zu schaffen. Gleiches sei für die Thüringer Gemeinschaftsschulen geplant. Das findet unsere ausdrückliche Unterstützung.

Ob für die Änderungspläne jedoch ein Preis zu zahlen ist, bleibt abzuwarten. Es wird diskutiert, die Beförderung in das Amt des Oberstudienrates (A 14) zukünftig an Funktionen zu binden.

Weiterhin soll das Problem der Beförderung/Höhergruppierung von Schulleiter*innen durch das Zulassender Sprungbeförderung (z. B. von der A 12 in die A 14 ohne zuvor das Amt A 13 durchlaufen zu müssen) geregelt werden. Der Versuch des TMBJS, die Sprungbeförderung im Verordnungsweg zu regeln, ist gescheitert. Jetzt soll die Änderung im Thüringer Besoldungsgesetz durch das TFM auf den Weg gebracht werden. Damit wird sich die dringend benötigte Lösung weiter verschieben.

Genaueres werden wir demnächst in einer umfangreichen Information veröffentlichen. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

diese Auseinandersetzungen sind ein Prozess, der allen Beteiligten Bewegung abverlangt. Unserer Ungeduldverleihen wir oft Ausdruck, das allein ändert aber die Geschwindigkeit nicht. Politische Prozesse benötigenzu unserem Bedauern viel Zeit. Wir können aber helfen, dass der Druck auf die Entscheidungsträger wächst und die zuständigen Ministerien, allen voran das TFM und das TMBJS, endlich ihre Hausaufgaben machen und Ergebnisse vorweisen. 

Seien Sie bereit, unsere Forderungen auch aktiv zu unterstützen!

Kontakt
Kathrin Vitzthum
Landesvorsitzende
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 12 (Sekretariat)
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