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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Neue SARS-CoV2-Arbeitsschutzregeln

Das BMAS hat am 20.08.2020 neue Arbeitsschutzregeln herausgegeben, die die Anforderungen der Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Anforderungen des SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards des BMAS vom 16.04.2020 konkretisieren.

Symbolbild - Quelle: Canva Pro

Es gilt: 

Vorrang haben die zu erbringenden Schutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber nach dem 

T-O-P-Prinzip

Technische Maßnahmen (Lüftungskonzepte, Abtrennungen, Abstände, Hygienekonzepte, Reiningungsplan)

Organisatorischen Maßnahmen

  • für Schulen z.B.: Kontaktreduzierung: Gruppenteilungen, versetzte Unterrichts- und Pausenzeiten, häusliches Lernen
  • für Kitas z.B.: Kontaktreduzierung, Einschränkung von offener Arbeit/ Bildung fester Gruppen, Einsetzen eines Krisenstabs zur Koordination von Schutzmaßnahmen, Ermöglichung von Home Office z.B. für die mittelbare pädagogische Arbeit, strikte Trennung von privaten Räumen im Bereich Kindertagespflege, Elterngespräche per Telefonat/Videotelefonat

Erst dann werden

Personenbezogene Maßnahmen (Maskenpflicht, Risikogruppen: prüfen, ob zusätzlich zu kollektiven Maßnahmen individuelle Maßnahmen zu treffen sind) veranlasst.

Es gilt also NICHT: Wir setzen jedem eine Maske auf und dann haben wir als Arbeitgeber unsere Pflicht getan.

Was können Personalräte/Betriebsräte tun?

  • Einforderung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung
    • laut §§ 5 und 6 ArbSchG unter Einbeziehung FASI (Fachkraft für Arbeitssicherheit am Staatlichen Schulamt) und Betriebsarzt und Beteiligung der Personalvertretungen
    • Neudefinition der Gestaltung von Arbeitsaufgaben, von Arbeitszeit und Beachtung der Integration der im Homeoffice befindlichen Beschäftigten in betriebliche Abläufe
    • Berücksichtigung der psychischen Belastungsfaktoren (andere Arbeitsabläufe, Tätigkeitswechsel, Art und Weise der Kommunikation, hohe Arbeitsintensität, Kontaktbeschränkungen)
  • Einfordern der Einhaltung und Umsetzung der Hygienekonzepte
  • Anzeigen einer Gefährdung / Überlastung gegenüber dem Arbeitgeber (siehe Vorlage Gefährdungsanzeige, exklusiv für GEW-Mitglieder)

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe brauchen, wenden Sie sich gerne an Ihre GEW.

Kontakt
Dana Kecke
Mitglied des Leitungsteams der AG Arbeits- und Gesundheitsschutz
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 0
Kontakt
Thomas Messner
Mitglied des Leitungsteams der AG Arbeits- und Gesundheitsschutz
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 0