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Muss ich die Zeit des Arztbesuches während meiner Arbeitszeit nacharbeiten?
Die Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung wegen einer ärztlichen Untersuchung oder Behandlung während der Arbeitszeit erfolgt nur nach § 29 Abs. 1 f TV-L, wenn die ärztliche Behandlung zwingend während der Arbeitszeit erfolgen muss. Der Beschäftigte muss sich bemühen, einen Untersuchungs- oder Behandlungstermin außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren.