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Du kannst dabei sein!

Mitbestimmung in der GEW Thüringen

Drei Vertreter*innen der Verbände im Geschäftsführenden Vorstand gesucht! Auf seiner Sitzung am 12.09. hat der Landesvorstand der GEW Thüringen dieses Wahlausschreiben beschlossen.

Symbolbild - Quelle: Canva Pro

Gemäß § 18 Punkt 2 f der Satzung der GEW Thüringen gehören dem Geschäftsführenden Vorstand (GV) drei Vertreter*innen der Verbände, davon mindestens ein*e Vertreter*in eines Betriebsverbandes, an. Nach § 18 Punkt 4 der Satzung werden diese Mitglieder des GV für zwei Jahre gewählt. 

In den letzten vier Legislaturen haben sich die Vertreter*innen der Verbände in die Arbeit der Projektgruppe „GEW 2020“ eingebracht und sich um die Vertrauensleutearbeit verdient gemacht. Die neu zu wählenden Vertreter*innen der Verbände sollten auch in der kommenden Wahlperiode insbesondere die Mitgliederwerbung und Mitgliederbindung unterstützen. Die Wahl erfolgt zur Landesvorstandssitzung am 21. November 2020.

Letzter Termin zur Einreichung der Wahlvorschläge ist Freitag, der 13. November 2020.

Wahlvorschläge durch die Verbände sind schriftlich unter Angabe von Name, Vorname und Verband der Kandidatin bzw. des Kandidaten sowie einer kurzen Begründung an das Sekretariat der GEW-Landesgeschäftsstelle einzureichen.

Hinweis: Die Vertreter*innen der Verbände müssen nicht Mitglied des Landesvorstandes sein.

Kontakt
Kathrin Vitzthum
Landesvorsitzende
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 12 (Sekretariat)