Die GEW Thüringen begrüßt die geplanten Änderungen bei den Mindestschüler*innenzahlen und den Reglungen zur Inklusion. Wir werten das als einen weiteren Schritt des Bildungsministeriums, alle Beteiligten ernsthaft einzubeziehen – so die Schulträger aber auch die Lehrkräfte, Erzieher*innen und SPF, die die GEW vertritt. Danach werden u.a. alle Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache bei der Klassenbildung doppelt gezählt – und nicht wie im ersten Entwurf vorgesehen nur zwei Schüler*innen pro Klasse, was kaum Entlastung für die Kolleg*innen gebracht hätte.
Dazu Kristina Argus, Mitglied im Referatsleitungsteam Schule der GEW Thüringen:
„Hier haben die Abgeordneten unsere Einwände bei der Anhörung ernst genommen. So stellen wir uns Mitbestimmung immer vor!“
Unabhängig von den konkreten Schülerzahlen sind für uns als GEW Thüringen die Folgen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen für die Kolleg*innen vor Ort von entscheidender Bedeutung. Auch bei den nun reduzierten Mindestschüler*innenzahlen wird es laut Bildungsminister insgesamt 51 Schulen in Thüringen geben, die von Schulschließungen bedroht sind und dies eventuell durch Kooperationen oder genehmigte Ausnahmeregelungen verhindern können. Hier kommt es beispielsweise darauf an, dass die dort tätigen Kolleg*innen nicht noch stärker als bisher belastet werden. Wir werden darauf achten, dass die aus dem Schulgesetz folgenden Richtlinien und Verordnungen entsprechend gestaltet werden, z. B. hinsichtlich der Anrechnung der Fahrtzeiten auf die Arbeitszeit, der Gewährung von Anrechnungsstunden für Mehraufwand usw.