Die Anpassungen bei der Freistellung für die Leitungstätigkeit in den Thüringer Kindertagesstätten betrifft allein große Einrichtungen ab 100 Kinder. Das ist in Thüringen nur jede fünfte Kita. Diese haben aber schon bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine vollständig freigestellte Leiter*in. Sie profitieren, weil nun eine weitere*r Kolleg*in im Umfang von maximal einer halben Stelle für Leitungsaufgaben freigestellt werden kann.
Für kleinere Einrichtungen unter 100 Kindern ändert sich nichts. Deren Leiter*in muss neben den umfänglichen und nur bedingt einrichtungsgrößenabhängigen Aufgaben weiterhin für die pädagogische Arbeit in den Gruppen zur Verfügung stehen.
Die GEW hat in ihrer Stellungsnahme zur Kita-Gesetz-Novellierung nachdrücklich darauf hingewiesen, dass
- zum einen Leiter*innen von Einrichtungen ab 50 Kinder bereits freizustellen sind und
- zum zweiten die Kappungsgrenze vollständig entfallen muss (mit dem derzeitigen Vorschlag wird sie allein angehoben).
Die jüngst erschienene Bertelsmann-Studie zur Leitungstätigkeit verdeutlicht erneut die Relevanz für die Qualität der pädagogischen Arbeit. Denn Kita-Leitung meint mehr als die Verwaltung der Kinder! Verschiedene Aufgaben von Kita-Leiter*innen fallen dabei unabhängig von der Einrichtungsgröße an, so dass die Anzahl der betreuten Kinder nicht das alleinige Merkmal zur Berechnung von Freistellungen sein kann: Anzahl der Mitarbeiter*innen, der Sozialraum, Arbeit mit Kindern mit erhöhtem Förderbedarf etc. sind entscheidende Kriterien in der Bewertung des tatsächlich anfallenden Arbeitsumfangs.
Die GEW Thüringen fordert daher das Bildungsministerium auf, bei der Berechnung und Bemessung von Leitungstätigkeit nachzubessern. Dafür sind beispielsweise auch Bundesmittel, wie sie das Maßnahmenpaket "Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern" zur Verfügung stellt, zu nutzen.