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Aktuelle Rechtssprechung

Lohnfortzahlung bei symptomfreier Covid-Infektion

Das Bundesarbeitsgericht hat nun ein Grundsatzurteil gefällt: Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, einem Arbeitnehmer, der wegen einer Krankheit arbeitsunfähig ist, bis zu sechs Wochen das Gehalt weiterzuzahlen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG).