In einer Reihe von Gesprächen wurde sichtbar, dass das Schreiben des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 26.06.2015 an alle Schulen vor Ort nicht oder nicht richtig beachtet wird. Dies war Anlass für die GEW-Landesrechtsstelle, das nebenstehende Infoblatt zu fertigen, um den betroffenen Lehrkäften Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Beachten Sie bitte unbedingt in diesem Zusammenhang das Schreiben des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 26.06.2015 an alle Schulen!
Auf Grund des allgemeinen Interesses dieses Themas hat sich die GEW Thüringen entschlossen, dieses aktuelle Infoblatt der GEW-Landesrechtsstelle frei zugänglich zur Verfügung zu stellen.
Eine Beratung zu diesem Thema kann jedoch nur für organisierte Mitglieder der GEW Thüringen erfolgen!