Zum 1.1.2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft getreten.
Die Thüringer Landesfinanzdirektion macht auf die Änderungen im Einzelnen aufmerksam.
Zum 1.1.2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz-PSG I vom 17.12.2014 BGBl.I S 2222) in Kraft getreten.
Umfangreiche Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung sind damit verbunden.
Die Thüringer Landesfinanzdirektion macht auf die Änderungen im Einzelnen aufmerksam.
Ansprüche aus o.g. Gesetz werden im Vorgriff auf eine Anpassung der Thüringer Beihilfeverordnung ab 1.1.2015 gewährt.
In der nebenstehenden Datei zum Download finden Sie eine vollständige Übersicht der verbesserten Pflegeleistungen.
GEW-Landesrechtsstelle 2.2.2015
Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung
Zum 1.1.2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft getreten. Die Thüringer Landesfinanzdirektion macht auf die Änderungen im Einzelnen aufmerksam.
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Exklusiv für Mitglieder
ThürBhV - Leistungen in Pflegefällen
13.01.2015 - (pdf - 261.08 KB)