Seit 1.10.2014 ist die Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrer (ThürLehrAzVO) anzuwenden.
Artikel aus tz 6/2014
Seit 1.10.2014 ist die Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrer (ThürLehrAzVO) anzuwenden.
Bislang war die Arbeitszeit der Lehrer und die Pflichtstundenzahl durch die jeweilige Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres geregelt.
Thüringer Lehrerarbeitszeitverordnung (ThürLehrAzVO) vom 5. September 2014 veröffentlicht im Gesetz-und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen (GVBl Nr. 9) Seite 640 vom 30.9.2014.
BVerwG Urteil vom 30.08.2012 (Az. 2 C 23.10)
GEW-Landesrechtsstelle
6.11.2014
Lehrerarbeitszeitverordnung tritt in Kraft
Seit 1.10.2014 ist die Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrer (ThürLehrAzVO) anzuwenden.