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Zur Situation der Lehrbeauftragten

Lehrbeauftragte an Thüringer Hochschulen

Wesentliche Ergebnisse der Auswertung einer Umfrage unter Lehrbeauftragten an Thüringer Hochschulen zu Beginn des Jahres 2018.

© Rabe

Ein Hauptanliegen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist der kontinuierliche Einsatz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Menschen, die in Bildungseinrichtungen Tag für
Tag Enormes leisten, deren Arbeit allerdings nicht immer die Anerkennung findet, die geboten wäre. An Hochschulen fällt dabei der Fokus auf Beschäftigtengruppen, die besonders häufig in prekären Beschäftigungsverhältnissen ihre Arbeit verrichten. Neben dem befristeten wissenschaftlichen Personal und den Hilfskräften bzw. Assistent*innen sind hierbei insbesondere die Lehrbeauftragten zu
nennen.

  • Finanzielle Vorteile für Universitäten

Die größte Auffälligkeit und möglicherweise auch eine gewisse Verlockung zur missbräuchlichen Vergabe von Lehraufträgen sind darin begründet, dass Lehraufträge, verglichen mit Lehrangeboten durch
festangestelltes Personal, für die Hochschulen eine kostengünstige Alternative darstellen. 

Eigene Berechnungen zeigen, dass ein Lehrauftrag an einer Universität mit etwa 120€ pro Vorlesungsstunde vergütet werden müsste, damit nach Abzügen für eine selbstständige Lehrkraft ein vergleichbares Netto-Einkommen wie für eine festangestellte Lehrkraft für besondere Aufgaben übrig bliebe. Die tatsächliche Vergütung der Lehraufträge liegt im Durchschnitt bei etwa 27€ (brutto) pro LVS.

  • Neu für Lehrbeauftragte

Vor diesem Hintergrund gibt es auch nach der Neuauflage des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) Licht und Schatten. Bspw. wurde die Formulierung zum Einsatz von Lehrbeauftragten aufgeweicht. (siehe Tabelle)

ThürHG § 86 (1), bis Mai 2018 ThürHG § 93 (1), ab Mai 2018
Zur Ergänzung des Lehrangebots können Lehraufträge erteilt werden. In der künstlerischen Ausbildung können Lehraufträge auch zur Sicherstellung des Lehrangebots in einem Fach erteilt werden. … Zur Ergänzung, in begründeten Ausnahmefällen auch zur Sicherung des Lehrangebots können Lehraufträge erteilt werden. In der künstlerischen Ausbildung und in den Studiengängen der dualen Hochschule können Lehraufträge auch zur Sicherstellung des Lehrangebots in einem Fach erteilt werden. …

Nun stellt sich die Frage, wann ein begründeter Ausnahmefall vorliegt und damit die Vergabe eines Lehrauftrags gesetzeskonform wäre. Lediglich finanzielle Zwänge dürfen hier als Begründung nicht ausreichen.

Positiv ist hervorzuheben, dass nun bei der Vergütung der Lehraufträge auch Vor- und Nachbereitungszeiten zu berücksichtigen sind. Dass die Regelungen einseitig durch das Ministerium per  Rechtsverordnung erfolgen, bleibt ein Wermutstropfen. Die Verpflichtung, dass das Präsidium einmal jährlich über die Vergabe von Lehraufträgen
berichten muss, ist begrüßenswert und sorgt für Transparenz.

  • Ergebnisse der Umfrage zur Situation der Lehrbeauftragten

Die GEW Thüringen hat Ende 2017/Anfang 2018 in einer Umfrage, die sich an die etwa 1800 Lehrbeauftragten an Thüringer Hochschulen richtete, genauer nachgefragt. Die erste Herausforderung dabei
war es, die Umfrage überhaupt bekannt zu machen, da die Lehrbeauftragten i. d. R. nicht in den E-Mail-Verteilern der Hochschulen verzeichnet sind. Durch GEW-Mitglieder vor Ort und mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft der Lehrbeauftragten an der Universität Erfurt war es dennoch möglich, zahlreiche Lehrbeauftragte zu erreichen. Insgesamt füllten 199 Personen die Online Umfrage aus.

Tabelle: Teilnehmende an der Umfrage und Gesamtanzahl der Lehrbeauftragten (LB) an Thüringer Hochschulen

 

 

Teilnehmende an der Umfrage

 

Gesamtzahl der LB

 

 

Anteil der Teilnehmenden an der Gesamtzahl

 

  199 1796  

Hochschule Nordhausen

16 31 52 %

Technische Universität Ilmenau

30

70

43 %

Friedrich-Schiller-Universität Jena

83

315

26 %

Universität Erfurt

45

379

12 %

Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

22

354

6,2 %

Bauhaus-Universität Weimar

1

29

3,5 %

Fachhochschule Erfurt

3

134

2,2 %

Duale Hochschule Gera-Eisenach

4

250

1,6 %

Ernst-Abbe Hochschule Jena

1

184

0,5 %

Hochschule Schmalkalden

-

50

-

In der Gesamtschau spielen die Duale Hochschule Gera-Eisenach und die Hochschule für Musik in Weimar gewiss eine besondere Rolle. In der Dualen Hochschule gehen wir tendenziell eher davon aus, dass
die Lehraufträge als Zusatzeinkommen neben einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis dienen. Aufgrund der geringen Rücklaufquote kann dies allerdings zahlenmäßig nicht repräsentativ
belegt werden. Der Bereich Musik und Kunst ist ebenfalls ein spezieller und wird hier nicht im Detail betrachtet.

  • Zeitliche Intensität der Lehraufträge

Im Hinblick auf das novellierte ThürHG ist insbesondere die Zahl der Lehrveranstaltungsstunden (LVS) pro Woche sowie der Zeitraum der Ausübung interessant. 

ThürHG § 21 (1) … Lehrbeauftragte, die in drei Jahren mit oder ohne Unterbrechung mindestens drei Semester mit jeweils mindestens neun Lehrveranstaltungsstunden bestellt sind, erwerben auf Antrag die Rechte eines Mitglieds der Hochschule, … 

Diese Regelung eröffnet die Möglichkeit für Lehrbeauftragte, an der Selbstverwaltung der Hochschulen mitzuwirken. Erwartungsgemäß ist jedoch der Anteil der Lehrbeauftragten mit 9 LVS oder mehr gering. 90
% der Befragten erteilen 8 oder weniger LVS pro Woche. Bei 50% sind es nur 1 bis 2 LVS. Lediglich 25 % gaben an, noch Lehraufträge an anderen Einrichtungen wahrzunehmen, z. B. an Volkshochschulen.

Auf die Frage, seit wie vielen Semestern Lehrbeauftragte mit oder ohne Unterbrechung an Hochschulen tätig waren, antworteten 44 % seit 11 oder mehr Semestern. Zu einem erheblichen Teil wird also
über viele Semester unterrichtet, wobei sich der Verdacht aufdrängt, dass in vielen Fällen Daueraufgaben von Lehrbeauftragten wahrgenommen werden. 71 % gaben sogar an, ohne Unterbrechungssemester
tätig zu sein. Für diese Fälle wäre ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ggf. mit geringem Stellenumfang das zweckdienlichere Mittel.

  • Nur ein Zusatzangebot durch Lehrbeauftragte? 

Etwas überraschend fiel die Antwort auf die Frage aus, ob die Lehrveranstaltungen nur zur Ergänzung (wie im damals aktuellen ThürHG vorgesehen) oder auch zur Sicherung des Lehrangebots dienen. Lediglich 12 % gaben an, dass es sich bei Ihren Veranstaltungen um reine Zusatzangebote handele. Hier wird deutlich, dass Lehraufträge wesentlich häufiger genutzt werden, als dies gemäß ThürHG vorgesehen ist und, dass durchaus zu befürchten ist, dass in signifikantem Maße reguläre Beschäftigung durch Lehraufträge verdrängt wird.

Bei der Frage nach dem Qualifizierungsniveau gaben 7 % an, habilitiert zu sein, 26 % sind promoviert und 59 % verfügen über einen Masterabschluss. 

Auch bei der Bemessung der Unterrichtsstunden existieren Unterschiede. Bei 16 % der Befragten wurde die LVS mit 60 Minuten veranschlagt, bei 84 % mit 45 Minuten. 

  • Finanzielle Absicherung durch Lehraufträge

Beim Einkommen lohnt der Blick auf zwei weitere Fragen. Die Frage, welchen Anteil die Lehrauftragsvergütung am Einkommen ausmacht, beantworteten 40 % mit „einen geringfügigen Anteil“. Das weitere
Einkommen speist sich bei 44 % der Befragten aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. D. h. allerdings im Umkehrschluss, dass 56 % der Lehrbeauftragten von ihrer freiberuflichen
Tätigkeit, Minijobs, Aufstockungsleistungen, Rente u. ä. leben. Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) kommt in einer Antwort auf eine kleine Anfrage
im Jahr 2015 zu einer anderen Einschätzung. Demnach seien 75 bis 95 % der Lehrbeauftragten anderweitig hauptberuflich tätig. Diese Diskrepanz verglichen mit den Ergebnissen der Umfrage resultiert
möglicherweise daraus, dass die Aussage des Ministeriums sich nur auf die Daten einiger Hochschulen bezieht. An Einrichtungen wie der Dualen Hochschule oder der Hochschule für Musik mag dies tatsächlich zutreffend sein. In der Gesamtschau sind diese Zahlen jedoch zu hoch gegriffen.

Ähnlich wie bei den Einkommensverhältnissen zeichnet sich auch eine vergleichbare Spaltung bei der Frage nach der beruflichen Zukunft ab. Etwa die Hälfte schätzt diese als ausbaufähig ein bzw. sieht
keine Entwicklungsmöglichkeit, wohingegen die andere Hälfte sie als gut bis sehr gut bewertet. 

Bei Freitextantworten finden sich diverse Mehrfachnennungen. Am häufigsten wurden die geringe Wertschätzung und die mangelnde Integration an der Einrichtung genannt. Die geringe Bezahlung, semesterweise Befristungen, unsichere Perspektiven und die mangelnde soziale Absicherung belasten viele Lehrbeauftragte zusätzlich.

  • Verbesserungsbedarf

Im Rahmen der Stellungnahmen und Anhörungen zum ThürHG brachte die GEW Thüringen zahlreiche Verbesserungsvorschläge ein, die teilweise auch den Weg ins aktuelle Gesetz fanden. Dies waren bspw. Regelungen zum Mitgliederstatus, die Berichtspflicht der Präsidien sowie die Verbesserung der Vergütungsmodalitäten. 

Grundsätze für die Vergabe und Vergütung von Lehraufträgen unter Berücksichtigung der Vor- und Nachbereitungszeiten sollen gemäß neuem ThürHG zukünftig per Rechtsverordnung geregelt werden. Bei der Umfrage ergab sich ein Mittelwert von ca. 3 Stunden pro LVS für die Vor- und Nachbereitungszeit einschließlich der Aufwände für Prüfungen sowie zur Korrektur von Klausuren und Hausarbeiten. Derzeit bekommen lediglich 15 % der Befragten eine zusätzliche Vergütung für solche Leistungen. Es bleibt abzuwarten, ob die Aufwände neben den eigentlichen Lehrveranstaltungen in der Rechtsverordnung angemessen Berücksichtigung finden und wie sich diese kleinen Erfolge letztlich auf die Vergabepraxis bei Lehraufträgen auswirken.

  • Keine Mitbestimmung durch die Personalräte

Dies ist jedoch kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen, da mit der Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes (Thür-PersVG) bereits die nächste Weichenstellung erfolgt.

Hier war zum Redaktionsschluss die Position des verantwortlichen Ministeriums für Inneres und Kommunales, dass Lehrbeauftragte keine Beschäftigten, sondern Auftragnehmer*innen sind, so dass dieser Personenkreis nicht in die Mitbestimmung durch die Personalräte aufzunehmen ist. Nach Auffassung der GEW Thüringen sind die Lehrbeauftragten jedoch i. d. R. in den Dienstbetrieb eingegliedert, bekommen Lehrräume und -zeiten zugewiesen, befolgen Anweisungen der Leiter*innen der Struktureinheiten und sind deshalb auch als Beschäftigte i. S. des ThürPersVG zu betrachten. Ein Kompromiss kann dabei  zunächst sein, dass man denjenigen den Beschäftigtenstatus zuerkennt, die inzwischen auch gemäß ThürHG den Status eines Mitglieds der Hochschule bekommen können. Dessen unbenommen wäre auch eine Erweiterung der Mitbestimmungstatbestände geboten, damit Personalräte ihrer Kontrollfunktion zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften bei Auftragsvergaben an Dritte nachkommen können.

Wir stellen die Ergebnisse der Umfrage gerne im Rahmen von Veranstaltungen vor. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Marko Hennhöfer. Eine Präsentation ist am 5. November um 18 Uhr an der Universität Erfurt geplant. 

Kontakt
Marko Hennhöfer
Betriebsverbandsvorsitzender TU Ilmenau
Adresse Max-Planck-Ring 14
98693 Ilmenau
Telefon:  03677 69 2505