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Lehrbeauftragte an Thüringer Hochschulen

Wesentliche Ergebnisse der Auswertung einer Umfrage unter Lehrbeauftragten an Thüringer Hochschulen zu Beginn des Jahres 2018

Ein Hauptanliegen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist der kontinuierliche Einsatz für die Verbesserung von Arbeitsbedingungen. An Hochschulen fällt dabei der Fokus auf Beschäftigtengruppen, die besonders häufig in prekären Beschäftigungsverhältnissen ihre Arbeit verrichten. Neben dem befristeten wissenschaftlichen Personal und den wissenschaftlichen Hilfskräften sind hierbei auch die Lehrbeauftragten zu nennen.

Die größte Auffälligkeit und möglicherweise auch eine gewisse Verlockung zur missbräuchlichen Vergabe von Lehraufträgen ist darin begründet, dass Lehraufträge für die Hochschulen eine kostengünstige Alternative darstellen, um das Lehrangebot abzudecken. Eigene Berechnungen zeigen, dass ein Lehrauftrag mit etwa 120 € pro Vorlesungsstunde vergütet werden müsste, damit nach Abzügen für eine selbstständige Lehrkraft ein vergleichbares Netto-Einkommen wie für eine festangestellte Lehrkraft für besondere Aufgaben übrig bliebe. Die tatsächliche Vergütung der Lehraufträge liegt im Durchschnitt unter 30 € (brutto) pro LVS.

Vor diesem Hintergrund gibt es Licht und Schatten bei der Neuauflage des Thüringer Hochschulgesetzes. Die Formulierung zum Einsatz von Lehraufträgen wurde aufgeweicht, so dass diese jetzt neben der Ergänzung des Lehrangebots auch in begründeten Fällen zur Sicherstellung des Lehrangebots vergeben werden können. Positiv ist hervorzuheben, dass nun bei der Vergütung auch Vor- und Nachbereitungszeiten zu berücksichtigen sind und dass das Präsidium einmal jährlich über die Vergabe von Lehraufträgen berichten muss.

Die GEW Thüringen hat Ende 2017/Anfang 2018 in einer Umfrage, die sich an die etwa 1800 Lehrbeauftragten an Thüringer Hochschulen richtete, genauer nachgefragt. Die erste Herausforderung dabei war es, die Umfrage überhaupt bekannt zu machen, da die Lehrbeauftragten i. d. R. nicht in den E-Mail-Verteilern der Hochschulen verzeichnet sind. Durch GEW Mitglieder vor Ort und mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft der Lehrbeauftragten an der Universität Erfurt war es dennoch möglich eine Vielzahl von Lehrbeauftragten zu erreichen. Insgesamt füllten 199 Lehrbeauftragte die Online Umfrage aus.

Tabelle: Teilnehmende an der Umfrage und Gesamtanzahl der Lehrbeauftragten (LB) an Thüringer Hochschulen

 

Teilnehmende an der Umfrage

 

Gesamtzahl der LB

 

 

Anteil der Teilnehmenden an der Gesamtzahl

 

  199 1796  

Hochschule Nordhausen

16 31 52 %

Technische Universität Ilmenau

30

70

43 %

Friedrich-Schiller-Universität Jena

83

315

26 %

Universität Erfurt

45

379

12 %

Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

22

354

6,2 %

Bauhaus-Universität Weimar

1

29

3,5 %

Fachhochschule Erfurt

3

134

2,2 %

Duale Hochschule Gera-Eisenach

4

250

1,6 %

Ernst-Abbe Hochschule Jena

1

184

0,5 %

Hochschule Schmalkalden

-

50

-

In der Gesamtschau spielen die Duale Hochschule Gera-Eisenach und die Hochschule für Musik in Weimar gewiss ein besondere Rolle. In der Dualen Hochschule gehen wir tendenziell eher davon aus, dass die Lehraufträge als Zusatzeinkommen neben einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis dienen. Aufgrund der geringen Rücklaufquote können wir dies allerdings zahlenmäßig nicht repräsentativ belegen. Der Bereich Musik und Kunst ist ebenfalls ein spezieller und kann hier nicht weiter betrachtet werden.

Im Hinblick auf das novellierte Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) ist insbesondere die Zahl der Lehrveranstaltungsstunden (LVS) pro Woche interessant. Lehrbeauftragte, die in drei Jahren mindestens in drei Semestern mit jeweils mindestens 9 LVS unterrichten, können auf Antrag Mitglieder der Hochschule werden und somit in der Selbstverwaltung der Hochschulen mitwirken. Erwartungsgemäß war der Anteil der Lehrbeauftragten mit mit 9 LVS oder mehr allerdings gering. 90 % der Befragten erteilen 8 oder weniger LVS pro Woche. Bei 50 % sind es nur 1-2 LVS. Lediglich 25 % gaben an, noch Lehraufträge an anderen Einrichtungen wahrzunehmen, z. B. an Volkshochschulen.

Auf die Frage, seit wie vielen Semestern Lehrbeauftragte mit oder ohne Unterbrechung an Hochschulen tätig waren, antworteten 44 % seit 11 oder mehr Semestern. Zu einem erheblichen Teil wird also über viele Semester unterrichtet, wobei sich der Verdacht aufdrängt, dass in vielen Fällen Daueraufgaben von Lehrbeauftragten wahrgenommen werden. 71 % gaben an, ohne Unterbrechungssemester tätig zu sein. Für diese Fälle wäre ein unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ggf. mit geringem Stellenumfang das zweckdienlichere Mittel.

Etwas überraschend fiel die Antwort auf die Frage aus, ob die Lehrveranstaltungen nur zur Ergänzung (wie im damals aktuellen ThürHG vorgesehen) oder auch zur Sicherung des Lehrangebots dienen. Lediglich 12 % gaben an, dass es sich bei Ihren Veranstaltungen um reine Zusatzangebote handele. Hier wird deutlich, dass Lehraufträge wesentlich häufiger genutzt werden, als dies gemäß ThürHG vorgesehen ist und, dass durchaus zu befürchten ist, dass in signifikantem Maße reguläre Beschäftigung durch Lehraufträge verdrängt wird.

Bei der Frage nach dem Qualifizierungsniveau gaben 7 % an, habilitiert zu ein, 26 % sind promoviert und 59 % verfügen über einen Masterabschluss.

Auch bei der Bemessung der Unterrichtsstunden existieren Unterschiede. Bei 16 % der Befragten wurde die LVS mit 60 Minuten veranschlagt, bei 84 % mit 45 Minuten.

Beim Einkommen lohnt der Blick auf zwei weitere Fragen. Die Frage, welchen Anteil die Lehrauftragsvergütung am Einkommen ausmacht beantworteten 40 % mit „einen geringfügigen Anteil“. Das weitere Einkommen speist sich bei 44 % der Befragten aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. D. h. allerdings im Umkehrschluss, dass 56 % der Lehrbeauftragten von ihrer freiberuflichen Tätigkeit, Minijobs, Aufstockungsleistungen, Rente u. ä. leben.

Eine vergleichbare Spaltung zeichnet sich bei der Frage nach der beruflichen Zukunft ab. Etwa die Hälfte schätzt diese als ausbaufähig ein bzw. sieht keine Entwicklungsmöglichkeit, wohingegen die andere Hälfte sie als gut bis sehr gut bewertet.

Bei Freitextantworten finden sich diverse Mehrfachnennungen. Am häufigsten wurden die geringe Wertschätzung und die mangelnde Integration an der Einrichtung genannt. Die geringe Bezahlung, semesterweise Befristungen, unsichere Perspektiven und die mangelnde soziale Absicherung belasten viele Lehrbeauftragte zusätzlich.

Im Rahmen der Stellungnahmen und Anhörungen zum ThürHG brachte die GEW einige Verbesserungsvorschläge ein, die teilweise auch den Weg ins aktuelle Gesetz fanden. Grundsätze für die Vergabe und Vergütung von Lehraufträgen unter Berücksichtigung der Vor- und Nachbereitungszeiten sollen gemäß neuem ThürHG zukünftig per Rechtverordnung geregelt werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese kleinen Erfolge letztlich auf die Vergabepraxis bei Lehraufträgen auswirken.

Dies ist jedoch kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen, da mit der Novellierung des ThürPersVG bereits die nächsten Weichenstellungen erfolgen.

Wir stellen diese und weitere Ergebnisse der Umfrage gerne im Rahmen von Veranstaltungen vor. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Marko Hennhöfer. 

Kontakt
Marko Hennhöfer
Betriebsverbandsvorsitzender TU Ilmenau
Adresse Max-Planck-Ring 14
98693 Ilmenau
Telefon:  03677 69 2505