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Lange überfällig...erste Schritte zur Weiterentwicklung der Grundschulhorte

Am 06.05.2017 hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) in einer Veröffentlichung „Thüringer Schulhorte weiterentwickeln“ eine Reihe von angedachten Maßnahmen verkündet. Wir begrüßen diesen ersten Schritt, haben aber auch ganz genau hingeschaut, was diese Maßnahmen tatsächlich bringen.

Alle Erzieher*innen, deren Stellenumfang weniger als 60 Prozent umfasst, erhalten das Angebot, ihre Beschäftigungsumfänge auf 60 Prozent zu erhöhen.

Das erkennt endlich die prekären Beschäftigungsbedingungen in den Thüringer Horten an, ist aber noch nicht ausreichend. Vor allem im Hinblick auf die mangelnden qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber sind 60-Prozent-Stellen nicht attraktiv.

Die Wiederbesetzung von Stellen soll in der Regel im Beschäftigungsumfang der/ des bisherigen Stelleninhabers/-in erfolgen. Erzieherinnen und Erzieher im Landesdienst erhalten die Möglichkeit sich auf diese Stellen zu bewerben und so eine weitere Erhöhung ihres bisherigen Beschäftigungsumfangs zu erreichen.

Dieser wichtige Schritt ermöglicht einen konsequenten Ausbau von gebundenen, also tatsächlichen Ganztagsschulen, die ihr Personal mit sogenannten „schulscharfen“ Einstellungen gemäß ihres jeweiligen Konzepts selber einstellen dürfen . Mehr Erzieherinnen und Erzieher, die den ganzen Tag und selbstverständlich in Kooperation mit der Lehrerin / dem Lehrer den Schulalltag meistern, sind  notwendig.

Die Umsetzung dieser und der anderen Maßnahmen beginnen erst 2018 .

Das ist für die Bekämpfung der akuten Personalprobleme an den Thüringer Horten mehr als hinderlich. Nur zum 31.7. eines jeden Jahres beenden Erzieherinnen und Erzieher ihre Ausbildung und stehen somit frühestens zum 1.8.2018 dem Schulen zur Verfügung. Eine Umsetzung der Maßnahmen des TMBJS noch mit Beginn des neuen Schuljahres und somit ab dem 1.8.2017 würde den Bedürfnissen der Schulen und damit den Kindern und Eltern deutlich mehr entgegenkommen.

Für Ende 2017 plant das TMBJS den Referentenentwurf für eine kleine Novelle des Thüringer Schulgesetzes vorzulegen. Im Rahmen dieser Novelle ist eine Änderung vorgesehen, die darauf abzielt, die gesetzlichen Grundlagen für die weitere Entwicklung der Ganztagsschule in Thüringen zu schaffen. Die Einbindung der Angebote des Thürin-ger Schulhortes und der Erzieherinnen und Erzieher wird hierbei eine entscheidende Rolle zukommen.

Die GEW Thüringen hält bei der Weiterentwicklung des Ganztagsschulangebots an ihrer Forderung nach Vollzeitbeschäftigung für die Erzieherinnen und Erzieher fest. Die vom TMBJS nun formulierte Aussage, dass in zeitnahen Schritten die Beschäftigungsumfänge weiter erhöht werden sollen, berücksichtigt die zentralen Aspekte des "Konzepts Ganztagsschule" der GEW Thüringen.

Kontakt
Katrin Osterloh
Adresse Postfach 10 01 23
07701 Jena