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Landesprogramm für die gute gesunde Schule in Bayern: Wie gute gesunde Schule erreicht werden kann

Das Landesprogramm für gute gesunde Schule in Bayern startete im Schuljahr 2014/15 und soll hier als ein Beispiel von vielen vorgestellt werden, wie sich das Thüringer Bildungsministerium als Arbeitgeber und Dienstherr für die Gesunderhaltung seiner Angestellten und Beamtinnen und Beamten engagieren könnte und sollte. Die meisten anderen Bundesländer sind schon deutlich weiter hinsichtlich Fürsorge für die Beschäftigten, seien es Unterstützungssysteme, Ansprechpartner, Angebote für Prävention, Betriebsärzte, und so weiter. Thüringen muss sich beeilen, um nicht den Anschluss in der bundesweiten Entwicklung zu verpassen.

Vor allem müssen feststehende Maßnahmen auch zügig umgesetzt werden, denn es geht beispielsweise einfach nicht, dass ein Jahr und länger benötigt wird, um einen Verantwortlichen für Gesundheitsma­nagement am jeweiligen Schulamt zu benennen. Um es sehr deutlich zu benennen: Das ist schlechte Fürsorge. Bis die Gesundheitsmaßnah­men in der Schule in Thüringen ankommen, geht wahrscheinlich ein Großteil der Beschäftigten, die genau diese Maßnahmen dringend notwendig hätten, in den Ruhestand.

Das Landesprogramm1 in Bayern ist ein Schulentwicklungsprogramm, in welchem ausgewählte Schulen mit Investitionen in gesundheits­fördernde Maßnahmen und bei der Verbesserung der Schul- und Bildungsqualität unterstützt werden. Dabei wird Gesundheit in das Zentrum des Schullebens gestellt. Dieser ganzheitliche Ansatz unter­stützt alle Beteiligten, also Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen gleichermaßen und es werden zahlreiche Angebote gemacht.

Dabei geht es nicht darum, allen Schulen alle möglichen Maßnahmen aufzudrücken, sondern der jeweilige Bedarf einer Schule steht im Vor­dergrund. Das bedeutet, dass innerhalb der Schule zunächst einmal geklärt werden muss, welche Bedarfe überhaupt da sind und an wel­chen Punkten angesetzt werden soll.

In einer Einstiegsphase wird das Kollegium durch den zuständigen lo­kalen Koordinator über Konzept und Vorgehen des Landesprogramms ausgiebig informiert. Dieser Koordinator soll beraten, unterstützen, moderieren, Referenten für schulinterne Fortbildungen vermitteln, die Finanzierung von Fortbildungen unterstützen und für lokale Ver­netzung zwischen Schulen, Partnern und Schulträgern sorgen. Danach wird an jeder teilnehmenden Schule eine Steuergruppe gebildet, die Verbindlichkeit garantieren soll. Anschließend kommt es zur Be­standsaufnahme an der Schule: Was ist gut, wo sind unsere Stärken, was ist verbesserungswürdig? Wo setzt man an? Auf dieser Grundla­ge können dann Ziele und Prioritäten festgelegt werden, an welchen Punkten ganz konkret eine gesündere Schule erreicht werden kann und soll. Nun gilt es, Maßnahmen zu ergreifen – und zwar gemeinsam mit dem Koordinator des Landesprogramms und mithilfe weiterer Partner.

Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung als die klassischen Gesund­heitsthemen werden genauso weiter entwickelt wie verschiedene an­dere Themen, abhängig von den Schwerpunktsetzungen und Bedar­fen der Schule (z. B. lernfördernde Klassenräume). Letztlich dienen all diese gesundheitsfördernden Maßnahmen dazu, die Kernaufgabe von Schule – Bildung und Erziehung – gut und gesund leisten zu können und dadurch die Qualität zu verbessern.

Zu den Teilnahmebedingungen zählen unter anderem, dass zwei Drit­tel der Kolleginnen und Kollegen der Schule den Wunsch nach Teil­nahme am Landesprogramm erklären, dass es eine Bereitschaft zur Bildung einer Steuergruppe, zur Bestandsaufnahme und zur Auswer­tung der Ergebnisse ebenso gibt wie die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen und Netzwerktreffen.

Es bleibt zu wünschen, dass ein solches Landesprogramm für gute ge­sunde Schulen zeitnah auch in Thüringen gestartet wird.

 


1 – Alle folgenden Angaben basieren auf Angaben des Landesprogramms für gute gesunde Schule, welche hier zu finden sind: www.ggs-bayern.de, Zugriff am 15.01.2018.

Kontakt
Dr. Michael Kummer
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 22
Mobil:  0151 1063 2902