Bisher scheiterte eine Umsetzung am Willen der Landesregierung. Bereits 2014 hatten wir dem damaligen SPD-Minister Christoph Matschie zu unserer Hochschulkonferenz das Problem vorgetragen. Die von ihm zugesagte Lösung wurde jedoch nicht angegangen.
Berufend auf den rot-rot-grünen Koalitionsvertrages hat sich vor allem die GEW für eine Umsetzung der dort aufgeführten Verbesserungen für die LfbA an den Fachhochschulen eingesetzt. Auf der letzten Hochschulkonferenz der GEW Thüringen im April 2015 wurde das Thema der Ungleichbehandlung von LfbA an den FH erneut dem zuständigen Minister, nun Wolfgang Tiefensee, vorgetragen. Es kam nun zu einer Lösung, die wir bereits Mitte Mai kommentierten.
Unsere Meldung vom 12.05.2016:
GEW Thüringen freut sich über Erfolg: Eingruppierung von Lehrkräften für besondere Aufgaben (LfbA) an Thüringer Fachhochschulen wird verbessert
Die GEW Thüringen setzt sich schon seit Jahren für eine bessere Bezahlung von Lehrkräften für besondere Aufgaben (LfbA) an Fachhochschulen ein. Nun endlich hat dieser Kampf Früchte getragen und ein wichtiges Etappenziel ist geschafft!
Ab 1. Mai 2016 können Lehrkräfte an Fachhochschulen ebenso mit einer E 13 vergütet werden, wie Lehrkräfte an Universitäten, wenn sie einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss besitzen. Bisher waren LfbA an Fachhochschulen in der Entgeltgruppe E 11 eingruppiert. Gleiche Arbeit wird nun endlich im Bereich der Lehrkräfte an Hochschulen auch gleich bezahlt, auch wenn die Lehrverpflichtung an Fachhochschulen noch deutlich höher als an Universitäten bleibt.
Nachdem die GEW sich jahrelang für eine bessere Bezahlung von Lehrkräften an Fachhochschulen eingesetzt hat und keine Gelegenheit ausgelassen hat, eine gerechtere Vergütung zu fordern, hat die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) im letzten Herbst beschlossen, eine höhere Eingruppierung auch in den neuen Bundesländern zuzulassen. Zwar wollte sie sich nicht auf eine tarifvertragliche Entgeltordnung einlassen, dem Argument der gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit hat sie sich aber endlich nicht mehr verschlossen. Nachdem Mecklenburg-Vorpommern diese Neuregelung schon zu Jahresbeginn umgesetzt hat, folgt Thüringen nun zum 01. Mai 2016.
Jede Kollegin und jeder Kollege, die das betrifft, sollte überprüfen, ob ihre Eingruppierung entsprechend geändert wird. GEW-Mitgliedern stehen wir dabei gern zur Seite.
Die GEW wird sich weiterhin für eine Entgeltordnung für den gesamten TV-L-Bereich stark machen, damit die Leistungen, die die Beschäftigten an Hochschulen und Schulen erbringen, endlich tarifvertraglich und gerecht geregelt werden.