Zum Inhalt springen

Kommentar zum Interview mit der Bildungsministerin

Sehr geehrte Frau Dr. Klaubert, vor etwa 10 Jahren hat sich unser damaliges Kultusministerium auf den langen Weg der Inklusion begeben. Die Einführung des Gemeinsamen Unterrichts wurde leider ohne große Vorleistungen durchgesetzt.

Über die Jahre kamen immer mehr Kolleg*innen aus den Förderschulen in den Gemeinsamen Unterricht, aber leider nicht im tatsächlich benötigten Umfang. Die Pädagog*innen, vor allem in den Grundschulen, fühlen sich bis heute dauerhaft überfordert, oftmals auch dann, wenn das Grundanliegen der Inklusion bejaht wird.

Frau Ministerin, jetzt lese ich Ihre Interviewaussagen zum Entstehen des Inklusiven Schulgesetz und bemerke in mir mehr Fragezeichen als Zustimmung. Sie schreiben, dass Sie davon überzeugt sind, dass „mit diesem Gesetz die personellen, sächlichen und räumlichen Rahmenbedingungen für Schulen weiter verbessert werden“ und dass „der Gemeinsame Unterricht zunehmen wird“. Sie sind der Meinung, dass die sonderpädagogische Förderung an den Schulen zusätzlich gestärkt werden soll, indem sich „die Förderzentren zu regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren für den Gemeinsamen Unterricht entwickeln.“

Meine Fragen, die ich dazu habe, sind folgende:

  • Wollen und werden Sie mit den Praktiker*innen, mit erfahrenen Kolleg*innen aus allen Schulbereichen über ihre bisherigen praktischen Erfahrungen mit Inklusion und dem Gemeinsamen Unterricht ins Gespräch kommen, und zwar bevor Sie dieses wichtige Gesetz entwerfen?
  • Wie wollen Sie erreichen, dass die Kommunen als Schulträger im Interesse der Beschäftigten und der Kinder und Jugendlichen zur Verbesserung der räumlichen Bedingungen verpflichtet werden?
  • Was passiert, wenn die Förderschulzentren zukünftig nur Schulen ohne Schüler*innen sein werden, mit den in den letzten Jahren an den Förderschulen sehr gut ausgestatteten Räumen?
  • Haben Sie Kenntnisse über die langen Wartezeiten an den allgemeinbildenden Schulen auf die Förderschulkolleg*innen, die im TQB (Team zur Qualitätssicherung der sonderpädagogischen Begutachtung) in den Schulämtern arbeiten? Und wenn ja, wie fließen diese Kenntnisse in das Inklusive Schulgesetz ein?
  • Gibt es tatsächlich Vorgaben, dass die Kolleg*innen nur eine bestimmte Anzahl von Gutachten schreiben dürfen? Und wenn ja warum?
  • Warum dürfen die Förderschullehrer*innen vor Ort, die täglich im Gemeinsamen Unterricht arbeiten, keine Gutachten mehr schreiben, obwohl sie ihre Ausbildung und ihre Erfahrungen genau dafür qualifizieren und sie solche Gutachten jahrelang verfasst haben?
  • Wie wollen Sie dem steigenden Bedarf von gut ausgebildeten Lehrer*innen und Sonderpädagogischen Fachkräften zukünftig gerecht werden? In diesem Zusammenhang frage ich Sie, wann die Reformierung der Lehrer*innenausbildung hin zu sonderpädagogischen Kompetenzen in allen Schularten denn nun endlich angegangen wird?
  • Insbesondere als Regelschullehrerin möchte ich Sie auf ein Problem aufmerksam machen: Wir helfen und fördern alle Schüler*innen, passen unsere Anforderungen an ihre jeweiligen Möglichkeiten an und diese Schüler*innen schaffen dann mit unserer Hilfe einen Abschluss entsprechend ihres Gutachtens. Doch was passiert danach? Die Berufsschullehrer*innen berichten, dass die Anzahl der Abbrecher*innen mitten in der Ausbildung zunehmen. Und darunter ist die Anzahl der Schüler*innen mit Förderbedarf deutlich steigend.

Frau Ministerin, als Lehrerin und als Funktionärin der GEW Thüringen fordere ich Sie auf: Sprechen Sie mit den vielen Praktiker*innen, und zwar bevor das Inklusive Schulgesetz in Kraft tritt! Eine realistische Begutachtung des bisherigen Standes kann nur der Ausgangspunkt für ein solch umfassendes Gesetz sein.

Wenn Sie es nicht schaffen, die Pädagog*innen und auch die Verantwortlichen aus Kommunen und der Wirtschaft mit einzubeziehen, wird die Umsetzung des Inklusiven Schulgesetzes nur eine Vision bleiben.

Ich glaube weiterhin fest an ein gut funktionierendes Mehrpädagog*innensystem, zu dem auch Schulsozialarbeiter*innen und Psycholog*innen gehören. Das wäre eine der Voraussetzungen für eine gelungene Inklusion zum Wohl der Kinder. Aber als Arbeitgeberin für über 20.000 Pädagog*innen haben Sie auch eine Verantwortung Ihren Beschäftigten gegenüber. Sorgen Sie mit dafür, dass Inklusion nicht nur plakativ vor sich hergetragen wird, sondern notwendige räumliche, sächliche und vor allem personelle Bedingungen geschaffen werden. Damit können Sie uns in unserer schweren, aber schönen Arbeit tatsächlich unterstützen.

Kontakt
Steffi Kalupke
Stellvertretende Landesvorsitzende + Team Referatsleitung Gewerkschaftliche Bildungsarbeit und Mitgliederbetreuung und Kreisverbandsvorsitzende Weimar + Apolda
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 0
Mobil:  0176 800 678 55
Steffi Kalupke