- Nach welchem Tarif wird bezahlt? Welche Erfahrungsstufe und welche Ausbildung oder Tätigkeit?
Wir werden nach den Rahmenarbeitsvertragsrichtlinien des Volkssolidarität-Regionalverbandes „Oberland“ in der Fassung von 1999 vergütet. Eine Orientierung am TVöD gibt es nicht, auch keine klar definierte Eingruppierung. Es werden lediglich „Von-Bis-Spannen“ erwähnt, die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aber nicht nachvollzogen werden können. Berufserfahrung und die Dauer der Betriebszugehörigkeit finden ebenso keinerlei Berücksichtigung. Gehaltserhöhungen wurden bisher nur nach beharrlichem Fordern seitens der Erzieherinnen und Erzieher gewährt, jedoch im geringeren Umfang als bei kommunalen Kitas. Nach Übernahme der Kitas in den 1990er Jahren gab es erst 2009 eine erstmalige Lohnerhöhung.
- Gibt es an Ihrer Kita Teilzeitstellen und Befristungen?
Die meisten Erzieherinnen und Erzieher haben bei uns ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, das ist also nicht das Problem. Problematisch sind die Wochenarbeitszeiten, denn diese werden quartalsweise von Seiten des Arbeitgebers durch eine „Änderungsmitteilung“ festgelegt, jeweils angepasst an die aktuelle Kinderzahl und das tatsächliche Alter der betreuten Kinder. Dazu muss man wissen, dass sich der Betreuungsschlüssel jeweils mit der Vollendung des 2. bzw. 3. Lebensjahres der Kinder ändert. Dadurch kommt es zu Schwankungen zwischen Voll- und Teilzeitarbeit. Dem Wunsch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Teilzeit wird zum Teil entsprochen, wir sehen uns aber auch des Öfteren mit willkürlicher Herabsetzung der Wochenarbeitszeiten konfrontiert.
- Wie lauten die Regelungen zu Überstunden?
Überstunden kommen vor und diese werden durch Freizeit dann abgegolten.
- Wie sieht die Urlaubsregelung aus?
Der Urlaubsanspruch ist nach Alter gestaffelt, bis 29 Jahre bekommen wir 26 Tage Urlaub, ab 30 Jahre 29 Tage, und ab 40 Jahre dann 30 Tage.
- Gibt es Möglichkeiten der Mitbestimmung? Wie ist die Qualität der Interessenvertretung?
Wir haben zwar einen Betriebsrat, der wird unserer Meinung nach jedoch von der Geschäftsführung regelmäßig „ausgebootet“. Das äußert sich dadurch, dass bei Einstellungsgesprächen der Betriebsrat nicht hinzugezogen wird, dass Informationen vorenthalten werden, dass Unterlagen, die der Betriebsrat einzusehen hat, nicht oder nicht vollständig herausgegeben werden usw. Wichtig und dringend wäre es, dem Betriebsrat mehr Zeit für seine Arbeit durch den Arbeitgeber einzuräumen.
- Fazit unserer Tarif- und Arbeitsbedingungen
Wir finden es schlichtweg diskriminierend, dass wir im Vergleich zu Erzieherinnen und Erziehern in den kommunalen Kitas bei gleicher Tätigkeit wesentlich schlechter bezahlt werden und dass sich das nach dem Willen unserer Geschäftsführung auch nicht ändern soll. Ein neuer Bildungsplan wurde erstellt, von uns Erzieherinnen und Erziehern wird erwartet und gefordert, dass wir uns damit vertraut machen, u.a. auch durch verpflichtende ganztägige Weiterbildungen am Wochenende. Wir sollen dahingehend unsere pädagogische Arbeit verändern und verbessern. Dieser Bildungsplan ist ja für alle Kitas verbindlich, unabhängig von der Trägerschaft – auch hier bleibt die Frage, warum es dann keine einheitliche Entlohnung gibt.
Besonders enttäuschend ist für uns die Nichtbereitschaft unseres Geschäftsführers, sich mit der GEW Thüringen gemeinsam an einen Tisch zu setzen und Möglichkeiten auszuloten, die Gehälter der Erzieherinnen und Erzieher im VS Regionalverband „Oberland“ an den TVöD anzugleichen.
Die einheitliche Entlohnung, die eine Selbstverständlichkeit sein müsste, ist unser erklärtes Ziel und wir sind nicht länger bereit, das immer weitere Auseinanderdriften von unseren und denen im TVöD festgelegten Gehältern hinzunehmen!