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Kita-Gesetz-Entwurf der Thüringer Landesregierung: Nichts als Schönheitsreparaturen

Die Landesregierung verschließt mit dem Entwurf für das Thüringer Kita-Gesetz erneut die Augen vor dem Fachkräftemangel und ignoriert wissenschaftlich begründete Standards. Die GEW Thüringen fordert von der Landesregierung, den Betreuungsschlüssel auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zur frühkindlichen Pädagogik und der gemeinsamen Erklärung der Jugendminister*innen „Frühe Bildung – Mehr Qualität für alle Kinder“ anzupassen.

„Sechzehn über Dreijährige betreut eine Erzieherin in Thüringen. Empfohlen ist aber ein Betreuungsverhältnis von einer Erzieherin für neun Kinder. Die Thüringer Landesregierung bleibt den Beschäftigten weiterhin die Antwort schuldig, wie sie dem Anspruch auf eine kindzentrierte Arbeit nach dem Bildungplan bei diesem schlechten Betreuungsverhältnis gerecht werden sollen. Die Konsequenz ist: Qualitätsverlust in der Bildungsarbeit und die Leittragenden sind vor allen Dingen die Kinder“, fasst Kathrin Vitzthum, GEW-Landesvorsitzende, die Stellungnahme der GEW Thüringen zusammen. 

Der vorliegende Gesetzesentwurf ist aus Sicht der GEW Thüringen im Sinne einer Weiterentwicklung der Qualität der Thüringer Kindertagesstätten unzureichend. Jegliche im Vorfeld diskutierten Verbesserungen des Personal- und Betreuungsschlüssels sind im Verlauf des Prozesses unter den Tisch gefallen. Damit werden die avisierten Änderungen zu reinen Schönheitsreparaturen. Dem Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung muss aber auch durch eine den Aufgaben angepasste Personalausstattung Rechnung getragen werden. Das tut dieser Gesetzesentwurf nicht. 

Die GEW setzt sich seit vielen Jahren für gebührenfreie Bildung ein. Dies gilt von frühkindlicher Bildung in der Kita bis zur Berufsausbildung und zum Hochschulstudium. Dennoch lehnt die GEW Thüringen die Einführung eines beitragsfreien Jahres ab, sofern die über die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes eingesparten Mittel nicht in die Personalausstattung der Thüringer Kindertagesstätten investiert werden. 

Es wäre es aus Sicht der GEW Thüringen sinnvoller gewesen, statt auf Beitragsfreiheit den Fokus der Novellierung auf die Verbesserung der Qualität zu legen. Gerade im Hinblick auf den drohenden Fachkräftemangel sind gute Arbeitsbedingungen, zu denen neben einem pädagogisch begründeten Betreuungsschlüssel auch eine tarifvertragliche Entlohnung der Beschäftigten zählt, entscheidend. 

„Eine Einkommensdifferenz von bis zu fünfhundert Euro ist nicht länger hinnehmbar. Die Erzieherinnen und Erzieher in Thüringen arbeiten nach den gleichen inhaltlichen Standards, werden dafür aber je nach Träger sehr unterschiedlich entlohnt. Viele Kolleginnen und Kollegen sagen uns mittlerweile: die Zeit des Verzichts ist vorbei!“, führt Kathrin Vitzthum weiter aus. 

Eine von der GEW Thüringen geforderte Tariftreueklausel gäbe dem Land Thüringen die Möglichkeit, seine Zuschüsse an Mindestbedingungen zu knüpfen,  so wie es im Bereich der Wirtschafts- und Projektförderung bereits jetzt üblich ist. Der TVöD Sozial- und Erziehungsdienst sollte dabei als Orientierung dienen. Dabei ist es an der Landesregierung und den örtlichen Trägern, die Finanzierung der Kindertagesstätten auf eine solide Basis zu stellen, ohne die Eltern über erhöhte Beiträge zusätzlich zu belasten.

Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 54
Mobil:  01573 336 02 98