Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat am 10.09.2003, Az. 3 Ca 230/03 entschieden, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verbieten kann, von einem externen Rechner E-Mails an andere Mitarbeiter zu senden. Dies gilt auch unabhängig vom Inhalt der E-Mails.
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Kein Verbot der E-Mail-Versendung an Mitarbeiter von außen
Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat am 10.09.2003 entschieden, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verbieten kann, von einem externen Rechner E-Mails an andere Mitarbeiter zu senden.