Hinweis
Kein Unterricht für Grundschülerin ohne OP-Maske
Eine Grundschülerin darf am Unterricht nur mit OPMaske teilnehmen, wenn sie nicht durch ein qualifiziertes ärztliches Attest nachweisen kann, dass sie aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann. Ein derartiges ärztliches Zeugnis muss gewissen Mindestanforderungen genügen.