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Aktuelles aus der Rechtsprechung

Kein Freibetrag für freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner:innen

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner:innen können von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 5. November 2024 in mehreren Verfahren entschieden (Aktenzeichen B 12 KR 9/23 R, B 12 KR 3/23 R, B 12 KR 11/23 R).