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Tarifinfo zum Tarifergebnis TV-L-Runde 2021

Infos zur Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1300 Euro

Wer erhält die Corona-Sonderzahlung? Wie hoch ist sie? Auch wenn mein Arbeitsverhältnis nicht während des gesamten Jahres 2021 bestanden hat? Was ist mit den Referendar:innen? Übertragung der Corona-Sonderzahlung in Thüringen auf das Beamtenrecht?

Das Tarifergebnis zusammengefasst:

  • Entgelterhöhung zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent
  • Laufzeit: 24 Monate
  • Praktikant:innenentgelte: Erhöhung um 50 Euro
  • Corona-Sonderzahlung: 1300 Euro

Wer erhält die Corona-Sonderzahlung? Wie hoch ist sie?

Die Corona-Sonderzahlung erhalten alle Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-L. Sie beträgt 1.300 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten sie anteilig zu ihrem Beschäftigungsumfang. Azubis und Praktikanten erhalten 650 Euro. Die Corona-Sonderzahlung wird bis März 2022 ausbezahlt. Sie ist steuerfrei bis zu einem Betrag von 1.500 Euro. Falls einzelne Bundesländer eigene Corona-Sonderzahlungen leisten, wird dies auf den steuerfreien Betrag angerechnet.

Bekomme ich auch eine Corona-Sonderzahlung, wenn mein Arbeitsverhältnis nicht während des gesamten Jahres 2021 bestanden hat?

Die erste Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis am 29. November 2021 bestanden hat. Auch ruhende Arbeitsverhältnisse, zum Beispiel während der Elternzeit oder während eines unbezahlten Urlaubes, erfüllen diese Voraussetzung.

Zusätzlich muss eine zweite Voraussetzung erfüllt sein: An mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar und dem 29. November 2021 muss Anspruch auf Entgelt bestanden haben. Das ist auch der Fall bei einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, während des Bezugs des Krankengeldzuschuss aus dem TV-L oder während des Bezugs von Mutterschutzgeld sowie des Mutterschutzlohns während eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes. Auch der Bezug von Kurzarbeitergeld zählt dazu.

Damit Beschäftigte Anspruch auf die Sonderzahlung haben, müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein.

Auch für die Frage, ob während der Elternzeit Anspruch auf die Corona-Prämie besteht, ist es entscheidend, ob an einem Tag zwischen dem 1. Januar und dem 29. November Entgelt oder bestimmte Entgeltersatzleistungen bezogen wurden. Bei einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit ist dies der Fall, ebenso bei Bezug von Mutterschaftsgeld oder Krankengeldzuschuss aus dem TV-L.

Bekommen auch Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst/Referendar:innen eine Corona-Sonderzahlung?

Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst/Referendar:innen sind in der Regel Beamte auf Widerruf. Für sie gilt, wie für andere Beamtinnen und Beamte auch: Wenn die Corona-Sonderzahlung ins Beamtenrecht übertragen wird, wird dort geregelt, ob und wenn ja, wie viel sie bekommen. 

Die TdL-Vertreter haben im Grundsatz angekündigt, dass sie Gesetze zur Übertragung der Coronaprämie auf Beamtinnen und Beamte auf den Weg bringen wollen. Hier kommt es dann auf die konkreten Regelungen in diesen Gesetzen an.

Übertragung der Corona-Sonderzahlung in Thüringen auf das Beamtenrecht?

Für Thüringen gibt es einen Gesetzentwurf, der die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Corona-Sonderzahlung auf die Beamten sicherstellen soll. Dieser wird voraussichtlich in der Sitzung des Thüringer Landtags (15. bis 17. Dezember 2021) in erster Lesung behandelt. 

Auszug: 

„Dieses Tarifergebnis ist zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung zu übertragen. Dementsprechend erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen erhalten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro.“

Eine Übertragung auf die Versorgungsempfänger:innen ist nicht vorgesehen.

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