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Infoblatt Nr. 8/2016 der Landesrechtsstelle nun online verfügbar

Ausgleich von Mehrarbeit und/oder Überstunden bei Erzieher*innen im öffentlichen Dienst

Der Umgang mit Mehrarbeit bzw. Überstunden ist häufig unklar, weshalb Erzieher*innen, die im staatlichen Schuldienst oder in tarifgebundenen Kommunen angestellt sind, gut beraten sind, wenn sie ihre Rechte und Pflichten kennen.

Für das Arbeitsverhältnis der im öffentlichen Dienst Angestellten findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L, TVöD) Anwendung. Er enthält u. a. Bestimmungen zu Mehrarbeit und Überstunden.

Mehrarbeit

sind die Stunden, die die Teilzeitkraft über ihre ... 

Überstunden

sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten, über den Rahmen der ... 

Ausgleich von Mehrarbeit

  • Angeordnete Mehrarbeitsstunden sind mit dem ... 
  • Während des Freizeitausgleichs, der vom Arbeitgeber bestimmt wird, ist das individuelle ... 

Ausgleich von Überstunden

gilt für Landesbedienstete:

  • Die Arbeitsbefreiung als Überstundenausgleich hat ... 
  • Ist der Freizeitausgleich nicht möglich, besteht Anspruch auf ... 
  • Den Zeitraum des Freizeitausgleichs ...
  • Schließlich hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ... 

gilt für Kommunalbedienstete:

  • Es ist die Vergütung der Überstunden nach ... 

gilt für Kommunal-und Landesbedienstete:

  • Unabhängig vom Freizeitausgleich ist ... 

Kontrolle der Bezahlung von Mehrarbeit/Überstunden

Vergütet der Arbeitgeber angeordnete Mehrarbeit/Überstunden nicht, sollte sich der Betroffene ... 

Besonderer Hinweis!

Bei Bestehen eines Arbeitszeitkontos aufgrund einer ... 

 

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