Überträgt der kommunale Arbeitgeber (Veräußerer) den Hortbetrieb auf der Grundlage eines Personalüberleitungsvertrages mit dem Freistaat Thüringen, Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport – TMBJS (Erwerber), liegt ein Betriebsübergang i.S.v. § 613a BGB vor.
Auswirkungen auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse der kommunalen Angestellten
- Beim Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber ...
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