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Infoblatt 5/2016 der Rechtsstelle nun online

Überleitung von kommunalen Arbeitsverhältnissen in den Landesdienst

Überträgt der kommunale Arbeitgeber (Veräußerer) den Hortbetrieb auf der Grundlage eines Personalüberleitungsvertrages mit dem Freistaat Thüringen, Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport – TMBJS (Erwerber), liegt ein Betriebsübergang i.S.v. § 613a BGB vor.

Auswirkungen auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse der kommunalen Angestellten

  • Beim Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber ...
  • ...

 

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