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Infoblatt Nr. 4/2016 der Landesrechtsstelle nun online verfügbar

Unterrichtungspflicht und Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang

Unterrichtungspflicht des bisherigen Arbeitgebers

Nach § 613a Abs. 5 BGB muss der bisherige Arbeitgeber oder der Erwerber die betroffenen Arbeitnehmerin vor dem Betriebsübergang schriftlich unterrichten über ...

Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang

Mit diesen Informationen kann die betroffene Arbeitnehmerin entscheiden, ob ...

Schriftlicher Widerspruch

Will die Arbeitnehmerin ihr Arbeitsverhältnis jedoch nicht mit ...

 

Das gesamte Informationsblatt der Rechtsstelle können Mitglieder der GEW Thüringen (nach Anmeldung an der Website über den Menü-Eintrag "Meine GEW") als pdf-Datei anschauen und herunterladen. Sie finden das Dokument in der rechten Spalte.