Grundsätzlich dürfen Beamtinnen und Beamte dem Dienst nicht ohne Genehmigung fernbleiben. Mitunter gibt es jedoch triftige Gründe, die ein Fernblieben unvermeidbar machen. Dann ist zu beachten: Anzeige, Freistellung, Fortzahlung der Besoldung, Abwesenheit.
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