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Infoblatt 16/2017 der Landesrechtsstelle nun online

Tarifliche Arbeitsbefreiung bei Fortzahlung des Entgelts

Aufgrund äußerer Umstände oder persönlicher Anlässe kann der Beschäftigte vorübergehend an der Erbringung seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit gehindert sein.

Hat weder der Beschäftigte noch der Arbeitgeber die Verhinderung zu vertreten, so gilt zunächst der Grundsatz „ohne Arbeit keinen Lohn“. Ein Vergütungsanspruch für die ausgefallene Arbeitszeit kann jedoch bestehen, wenn ...

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TV-L und TVöD) haben ... abschließend wie folgt geregelt.

  1. Die bezahlte Freistellung erfolgt bei ... ein Arbeitstag ... zwei Arbeitstage ... ein Arbeitstag im Kalenderjahr ...
    Beachte!
    Aus weiteren persönlichen Gründen, zum Beispiel ...
  2. Darüber hinaus gibt es die Arbeitsbefreiung mit Entgeltfortzahlungsanspruch bei Erfüllung ...
    Hierzu gehören z.B.: ...
  3. Arbeitsbefreiung in sonstigen dringenden Fällen
    Es ist eine ...
  4. Arbeitsbefreiung in begründeten Fällen
    „Kurzfristig“, das sind bis etwa ...
  5. Arbeitsbefreiung für gewerkschaftliche Zwecke
    Die Arbeitsbefreiung ist möglich bis zu 8 Werktagen im Kalenderjahr mit Entgeltfortzahlungsanspruch. Das Ermessen des Arbeitgebers ist eingeschränkt dahingehend, dass ...
  6. Arbeitsbefreiung für Tätigkeit in Ausschüssen
    Arbeitsbefreiungsansprüche mit Entgeltfortzahlungsanspruch bestehen für Tätigkeiten ...

 

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Kontakt
Heike Schiecke
Diplomjuristin
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 50

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